Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Dreipersonenverhältnisse

Fallgruppe: Obligatorische Gefahrentlastung – Gefahrtragung bis Abnahme (§ 644 BGB)

Fallgruppe: Obligatorische Gefahrentlastung – Gefahrtragung bis Abnahme (§ 644 BGB)

15. September 2025

11 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Hauseigentümer B hat Werkunternehmerin U mit dem Anbau einer Garage an den Seiteneingang seines Hauses beauftragt. U beginnt mit der Arbeit. Nachbarin N missfällt das Vorhaben des B. N zerstört die zwischenzeitlich von U fertiggestellte Garage bevor B die Garage abnehmen kann.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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