Strafrecht
Strafprozessrecht
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaxime)
Anklagegrundsatz, Anklagemonopol und Offizialprinzip - Einführungsfall
Anklagegrundsatz, Anklagemonopol und Offizialprinzip - Einführungsfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D klaut das Fahrrad seines Nachbarn N aus dessen Garten. N ist empört. Da N sich hobbymäßig mit der Juristerei auseinandersetzt, schreibt er sofort eine mustergültige Anklage gegen D und sendet sie ans Amtsgericht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Anklagegrundsatz, Anklagemonopol und Offizialprinzip - Einführungsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach § 151 StPO kann es grundsätzlich nur zu einer gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung kommen, wenn eine öffentliche Klage erhoben ist.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei Vorliegen eines Privatklagedelikts nach § 374 Abs. 1 StPO kann der Bürger eine Klage auch ohne vorherige Anrufung der Staatsanwaltschaft erheben. War N die Klage hier möglich?
Nein!
3. Richter R erhält die Anklageschrift des N. Kann er die Hauptverhandlung gegen D selbstständig eröffnen, wenn er eine Anklage für sinnvoll hält (§ 152 Abs. 1 StPO)?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Jeder Bürger kann immer vor den Strafgerichten Anklage erheben, ohne dass vorher die Staatsanwaltschaft tätig wird (§ 152 Abs. 1 StPO).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.