Strafrecht
Strafprozessrecht
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)
Anklagegrundsatz, Anklagemonopol und Offizialprinzip - Einführungsfall
Anklagegrundsatz, Anklagemonopol und Offizialprinzip - Einführungsfall
12. Juli 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D klaut das Fahrrad seines Nachbarn N aus dessen Garten. N ist empört. Da N sich hobbymäßig mit der Juristerei auseinandersetzt, schreibt er sofort eine mustergültige Anklage gegen D und sendet sie ans Amtsgericht.
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Einordnung des Falls
Anklagegrundsatz, Anklagemonopol und Offizialprinzip - Einführungsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach § 151 StPO kann es grundsätzlich nur zu einer gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung kommen, wenn eine öffentliche Klage erhoben ist.
Ja, in der Tat!
2. Bei Vorliegen eines Privatklagedelikts nach § 374 Abs. 1 StPO kann der Bürger eine Klage auch ohne vorherige Anrufung der Staatsanwaltschaft erheben. War N die Klage hier möglich?
Nein!
3. Richter R erhält die Anklageschrift des N. Kann er die Hauptverhandlung gegen D selbstständig eröffnen, wenn er eine Anklage für sinnvoll hält (§ 152 Abs. 1 StPO)?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Jeder Bürger kann immer vor den Strafgerichten Anklage erheben, ohne dass vorher die Staatsanwaltschaft tätig wird (§ 152 Abs. 1 StPO).
Nein!
Fundstellen
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