Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
§ 107 BGB, der Minderjährige legt eine gefälschte Einwilligungserklärung vor + guter Glaube an Volljährigkeit
§ 107 BGB, der Minderjährige legt eine gefälschte Einwilligungserklärung vor + guter Glaube an Volljährigkeit
26. August 2025
15 Kommentare
4,8 ★ (13.811 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 17-jährige K möchte eine Vespa bei Verkäufer V kaufen. Da Ks Eltern damit nicht einverstanden sind, fälscht sie eine Einverständniserklärung und legt diese V vor. V zeigt ihr eine rote Vespa für € 1.500, die K sehr gut gefällt. Laut V müsste K erst bei Lieferung bezahlen.
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