Zivilrecht
Kaufrecht
Sach- und Rechtsmängel
Sachmangel: Schlechter Ruf/ Verdacht eines Mangels, § 434 Abs. 1 BGB
Sachmangel: Schlechter Ruf/ Verdacht eines Mangels, § 434 Abs. 1 BGB
27. August 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (18.411 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
H kauft von V Fleisch. Kurz darauf erfährt er, dass dieses salmonellenverseucht sein soll. H möchte dieses Fleisch in seinem Restaurant weiterverkaufen.
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