Schema: Enteignender Eingriff

4. März 2026

8 Kommentare

4,8(41.094 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du den Anspruch aus enteignendem Eingriff?

  1. Anwendungsbereich

    Hier ist zu klären, ob der Anspruch wegen spezialgesetzlich geregelter Aufopferungsfälle ausgeschlossen ist. Wichtige leges speciales finden sich in den Entschädigungsansprüchen der Landespolizeigesetze für die rechtmäßige Inanspruchnahme eines Nichtstörers.

  2. Anspruchsgrundlage

    Hier reicht es aus auszuführen, dass der Anspruch aus enteignendem Eingriff sich aus dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Aufopferungsgedanken bzw. aus §§ 74, 75 Einleitung zum Preußischen Allgemeinen Landrecht in seiner richterrechtlichen Ausprägung herleitet.

  3. Anspruchsvoraussetzungen

    1. Beeinträchtigung einer durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten vermögenswerten Rechtsposition

    2. durch rechtmäßiges hoheitliches Handeln

    3. Unmittelbarkeit der Beeinträchtigung

    4. Sonderopfer

  4. Vorrang des Primärrechtsschutzes

  5. Rechtsfolge des Anspruchs, Rechtsweg, Anspruchsgegner

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JO

Joma

15.7.2022, 19:26:43

Macht der Prüfungspunkt IV. (Vorrang des Primärrechtsschutzes) hier Sinn? Gegen was soll ich mich den wehren, wenn der Eingriff rechtmäßig ist?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

3.8.2022, 10:32:01

Hallo Joma,

da

nke für deine Frage. In der Tat könnte man an der Sinnhaftigkeit des Prüfungspunktes auf den ersten Blick zweifeln. Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen rechtmäßiges Verwaltungshandeln sind in der Tat begrenzt. Allerdings sind sie eben nicht ausgeschlossen sondern es kann es unter Umständen durchaus eine Möglichkeit des Rechtsschutzes geben. Der Prüfungspunkt ist somit Ausdruck des Grundsatzes "kein dulde und liquidiere". Auch wenn er selten zu einem Ausschluss des

Anspruch

s führen wird, gilt es ihn im Hinterkopf zu behalten um den eben genannten Grundsatz zu wahren. Viele Grüße, Nora - für

da

s Jurafuchs-Team

_Andor_

_Andor_

16.10.2024, 17:49:19

@

Nora Mommsen

Welchen Fall hast du vor Augen, in dem der Vorrang des Primärrechtsschutzes gegen eine rechtmäßige öffentliche rechtliche Handlung zu einem

Anspruch

sausschluss führt? ZB Detterbeck, VerwR, 21. Aufl., Rn. 1174 schließt eine derartige Konstellation aus, weil rechtmäßiges Handeln schlichtweg zu dulden ist. Was hältst du

da

gegen?

MajorTom(as)

MajorTom(as)

17.7.2025, 17:38:51

Da

s würde mich auch interessieren,

da

hingehend ein Push, ich kenne es wie @[_Andor_](138198) so aus Skripten etc,

da

ss beim enteignenden Eingriff ein Vorrang des Primärrechtsschutzes nicht zu wahren (weil nicht möglich) ist.

Da

her ist es mE nicht gut,

da

s "im Hinterkopf zu behalten", sondern kommt ein Ansprechen in der Klausur käme eher "unbeholfen"

da

her. (Einzig trifft die Betroffene

da

vor die

Obliegenheit

, der Entstehung/ Entwicklung des

Schaden

serfolgs durch tatsächliches Handeln nach Möglichkeit entgegenzuwirken - insofern kommt ein Mitver

schuld

en nach § 254 BGB analog in Betracht, dies ist aber keine "Besonderheit", sondern die allg.

Schaden

s

minderung

s

obliegenheit

und hat mit dem Vorrang des Primärrechtsschutzes nichts zu tun...)

ALE

Aleton

22.8.2025, 15:42:13

Wenn hier eine Unmittelbarkeit verlangt wird, was ist

da

nn der Unterschied zwischen dem enteignenden Eingriff und der Entschädigung wegen einem Eingriff? Ich

da

chte der Unterschied wäre

da

s eine wäre unmittelbar und

da

s andere nur eine Nebenfolge des Eingriffs.

PACTA

pactasuntservanda04

29.8.2025, 13:00:50

Unmittelbarkeit bedeutet hier Zurechenbarkeit. Die enteignende Wirkung kann auch ungewollte Nebenfolge sein, dem Staat aber trotzdem zurechenbar sein.

PACTA

pactasuntservanda04

15.2.2026, 03:11:48

Wie steht der Andpruch zur ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmung?

Foxxy

Foxxy

15.2.2026, 03:12:35

So prüfst du den

Anspruch

aus enteignendem Eingriff: - Anwendungsbereich: Keine lex specialis? Prüfe vorrangige Entschädigungsnormen (z. B. in Landespolizeigesetzen). -

Anspruch

sgrundlage: Gewohnheitsrechtlicher

Aufopferungsanspruch

, hergeleitet aus §§ 74, 75 Einl. PrALR. - Voraussetzungen: - Eingriff in eine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte vermögenswerte Rechtsposition, - durch rechtmäßiges

hoheitliches Handeln

, - Unmittelbarkeit der Beeinträchtigung (adäquate Zurechnung; kein bloßer Reflex), - Sonderopfer (unzumutbare, ungleich verteilte Belastung). - Vorrang des Primärrechtsschutzes:

Anspruch

fällt weg bzw. Kürzung, wenn du zumutbaren,

schaden

vermeidenden Primärrechtsschutz nicht ergriffen hast. - Rechtsfolge/Rechtsweg/Passivlegitimation: Angemessene Geldentschädigung; Rechtsweg regelmäßig zu den ordentlichen Gerichten;

Anspruch

sgegner ist der handelnde Hoheitsträger. Verhältnis zur ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmung: - Abgrenzung nach Eingriffsart: -

Generell-abstrakt

e, gesetzliche Eigentumsbeschränkung nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG →

ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung

(Entschädigung unmittelbar aus Art. 14, wenn Sonderopfer). - Individuell-konkretes, rechtmäßiges

hoheitliches Handeln

(VA/

Realakt

) →

enteignender Eingriff

. - Gemeinsamkeiten: Rechtmäßigkeit, Sonderopfer, Zurechenbarkeit der Belastung; leges speciales gehen vor. - Keine Kumulation: Du wählst die

Anspruch

sart nach der Ursache der Belastung (Norm selbst vs. deren Vollzug). Bei Mischlagen die Hauptursache bestimmen.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen