Zivilrecht

Kaufrecht

Rücktritt

Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nicht-/Schlechtleistung (§§ 437 Nr. 2 Var. 1, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)

Schema: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nicht-/Schlechtleistung (§§ 437 Nr. 2 Var. 1, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)


Wie prüfst Du den Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nicht-/Schlechtleistung (§§ 437 Nr. 2 Var. 1, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)?

  1. Rücktrittserklärung, § 349 BGB

    1. Sach- oder Rechtsmangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB

    2. Frist

      1. Erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung, § 323 Abs. 1 BGB

      2. oder: Entbehrlichkeit der Fristsetzung

    3. Kein Ausschluss der Mängelhaftung, §§ 442, 444, 445 BGB, § 377 HGB

    4. Erheblichkeit des Mangels, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB

    5. Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages

  2. Kein Ausschluss des Rücktritts, § 323 Abs. 6 BGB bzw. §§ 438 Abs. 4, 218 BGB

  3. Rücktrittsgrund

    1. Sach- oder Rechtsmangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB

    2. Frist

      1. Erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung, § 323 Abs. 1 BGB

      2. oder: Entbehrlichkeit der Fristsetzung

    3. Kein Ausschluss der Mängelhaftung, §§ 442, 444, 445 BGB, § 377 HGB

    4. Erheblichkeit des Mangels, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB

    5. Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages

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