Zivilrecht

Kaufrecht

Rücktritt

Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nicht-/Schlechtleistung (§§ 437 Nr. 2 Var. 1, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)

Schema: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nicht-/Schlechtleistung (§§ 437 Nr. 2 Var. 1, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)

22. November 2024

4,5(29.054 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du den Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nicht-/Schlechtleistung (§§ 437 Nr. 2 Var. 1, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)?

  1. Rücktrittserklärung, § 349 BGB

  2. Kein Ausschluss des Rücktritts, § 323 Abs. 6 BGB bzw. §§ 438 Abs. 4, 218 BGB

    1. Kein Ausschluss der Mängelhaftung, §§ 442, 444, 445 BGB, § 377 HGB

    2. Erheblichkeit des Mangels, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB

  3. Rücktrittsgrund

    1. Sach- oder Rechtsmangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB

    2. Frist

      1. Erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung, § 323 Abs. 1 BGB

      2. oder: Entbehrlichkeit der Fristsetzung

    3. Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen