Zivilrecht
Kaufrecht
Rücktritt
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nicht-/Schlechtleistung (§§ 437 Nr. 2 Var. 1, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)
Schema: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nicht-/Schlechtleistung (§§ 437 Nr. 2 Var. 1, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)
Wie prüfst Du den Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nicht-/Schlechtleistung (§§ 437 Nr. 2 Var. 1, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)?
Rücktrittserklärung, § 349 BGB
Sach- oder Rechtsmangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB
Frist
Erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung, § 323 Abs. 1 BGB
oder: Entbehrlichkeit der Fristsetzung
Kein Ausschluss der Mängelhaftung, §§ 442, 444, 445 BGB, § 377 HGB
Erheblichkeit des Mangels, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB
Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages
Kein Ausschluss des Rücktritts, § 323 Abs. 6 BGB bzw. §§ 438 Abs. 4, 218 BGB
Rücktrittsgrund
Sach- oder Rechtsmangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB
Frist
Erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung, § 323 Abs. 1 BGB
oder: Entbehrlichkeit der Fristsetzung
Kein Ausschluss der Mängelhaftung, §§ 442, 444, 445 BGB, § 377 HGB
Erheblichkeit des Mangels, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB
Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages
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