Schulung für Betriebsratsmitglieder > Betriebsverfassungsrecht II
Notfälle (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)
Infolge eines schweren Erdbebens wird die Kühlung des Serverraums lahmgelegt. Um einen Datenverlust zu vermeiden, ordnet Arbeitgeberin Angela für die Techniker der EDV-Abteilung Überstunden an, um sie wieder in Gang zu bringen.