Zivilrecht
Werkrecht
Gefahrtragungsregeln
Vergütungsgefahr nach § 645 analog; angelehnt an BGHZ 40, 71
Vergütungsgefahr nach § 645 analog; angelehnt an BGHZ 40, 71
19. Mai 2025
29 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
U baut für den Landwirt B eine Scheune. B bringt noch vor der Abnahme Heu in der unfertigen Scheune ein. Das Heu entzündet sich von selbst und die Scheune brennt ab. Der Brand wäre genauso in einer fertig errichteten Scheune entstanden.
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Einordnung des Falls
Vergütungsgefahr nach § 645 analog; angelehnt an BGHZ 40, 71
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 10 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Werkunternehmer hat Anspruch auf einen Teil der Vergütung, wenn das Werk aufgrund des vom Besteller gelieferten Stoffes untergeht (§ 645 Abs. 1 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Werk ist vor Abnahme untergegangen.
Ja, in der Tat!
3. U hat den Untergang des Werks zu vertreten.
Nein!
4. B hat den Untergang des Werks zu vertreten.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Die Scheune ist aufgrund des vom Besteller gelieferten Stoffs untergegangen.
Nein, das trifft nicht zu!
6. U hat Anspruch auf einen Teil der Vergütung nach § 645 Abs. 1 S. 1 BGB.
Nein!
7. U könnte Anspruch auf einen Teil der Vergütung nach § 645 Abs. 1 S. 1 BGB analog haben. Dies setzt eine planwidrige Regelungslücke und vergleichbare Interessenslagen voraus.
Genau, so ist das!
8. Für eine Analogie des § 645 Abs. 1 S. 1 BGB besteht eine planwidrige Regelungslücke.
Ja, in der Tat!
9. Die Einlagerung des Heus ist mit den Fällen des § 645 Abs. 1 S. 1 BGB vergleichbar.
Ja!
10. U hat nach der Rspr. einen Anspruch auf einen Teil der Vergütung nach § 645 Abs. 1 S. 1 BGB analog.
Genau, so ist das!
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