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Vergütungsgefahr nach § 645 analog; angelehnt an BGHZ 40, 71
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheExamen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen StaatsexamenWie funktioniert Jurafuchs?
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Pflichten des Bestellers: 4. Mitwirkungsobliegenheit
Die adelige B möchte sich von Künstlerin U ein Ölporträt anfertigen lassen. Sie machen einen Termin im Atelier aus. U träumt davon, sich mit dem Porträt im Schloss der B verewigen zu können. Vor dem Termin bekommt B einen Hautausschlag. U wartet vergebens, B taucht nicht auf.
Grundfall: Werkunternehmerpfandrecht
B hat einen Bulli unter Eigentumsvorbehalt erworben. Er muss lediglich die letzte Rate noch bezahlen, als er U beauftragt, den Bulli weiß zu lackieren. Als U mit der Lackierung fertig ist, möchte B den Bulli mitnehmen, ohne U den Werklohn gezahlt zu haben. U verweigert die Mitnahme.