ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Pfändungsverbot vs. Eigentumsvorbehalt (§ 811 Abs. 2 ZPO)
R betreibt eine Reitschule. Hierfür hat er bei Sattlerin S einen Sattel unter Eigentumsvorbehalt gekauft. Als R nicht bezahlt, erstreitet S einen Titel und beantragt die Pfändung des Sattels.
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Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)
Vollstreckungsgläubigerin G beantragt die Vollstreckung eines Herausgabetitels gegen Vollstreckungsschuldner S. Der zuständige Gerichtsvollzieher X ist Frühaufsteher. Er begibt sich an einem Montag um vier Uhr früh zu S und holt dort die herauszugebende Sache ab.