Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Einstiegsfall zur Glaubhaftmachung
Antragstellerin A stellt ordnungsgemäß einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Sicherungsverfügung. A trägt vor, dass sie sowohl einen Verfügungsanspruch, als auch Verfügungsgrund habe. Sie fragt sich, ob sie die Richterin von den zugrunde liegenden Tatsachen voll überzeugen muss.
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Einstweilige Verfügung (Antrag)
Anwältin A soll für den Mandanten M einen Antrag auf Erlass einer Sicherungsverfügung wegen eines Anspruchs auf Herausgabe des Fahrrads stellen. Der Herausgabeanspruch resultiert nicht aus Besitzschutzansprüchen wegen verbotener Eigenmacht.
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Begründetheit des Arrestantrags (Beispielsfall)
Franzi hat gegen ihre Nachbarin Nelli einen Darlehensrückzahlungsanspruch iHv € 50.000. Durch Zufall erfährt F, dass N plant, sich alsbald ins Ausland abzusetzen und sich damit all ihren Gläubigern zu entziehen. Dies will F verhindern.
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Zulässigkeit des Arrests (Beispielsfall)
Franzi hat gegen ihre Nachbarin Nelli einen Darlehensrückzahlungsanspruch iHv € 50.000. Durch Zufall erfährt F, dass N plant, sich alsbald ins Ausland abzusetzen und sich damit all ihren Gläubigern zu entziehen. F will verhindern, dass N sich ihrer Forderung entzieht.