Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV: 32 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 32 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („DocMorris II")
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Centros“)
Portugiesin B gründet 2012 in England die Centros Ltd. und möchte in Dänemark eine Zweitniederlassung eröffnen. Der entsprechende Antrag wird abgelehnt, da die C in England keine Geschäftstätigkeit entfalte und es sich daher um einen Missbrauch der Niederlassungsfreiheit handele.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV – Kohärenzprüfung („Hartlauer")
Nach österreichischem Recht wird die Errichtung von neuen Krankenanstalten nur bewilligt, wenn Bedarf besteht. Vor diesem Hintergrund wird der Antrag der deutschen H-GmbH in Bezug auf ein Zahnambulatoriums abgelehnt. Die Eröffnung von Gruppenpraxen setzt keine Bewilligung voraus.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Hartlauer")
Nach österreichischem Recht wird die Errichtung von neuen Krankenanstalten nur bewilligt, wenn Bedarf besteht. Die deutsche H mbH beantragt in Wien eine Bewilligung zur Eröffnung eines Ambulatoriums, der negativ beschieden wird, da kein Bedarf bestehe.
Kommission./. Spanien
Geschäftsführer von Sicherheitsunternehmen, die in Spanien tätig sind, müssen nach spanischem Recht in Spanien wohnen. Hintergrund ist die wirksame Kontrolle durch die spanischen Behörden. Estin E leitet das in Bilbao ansässige Sicherheitsunternehmen B, wohnt aber in Talinn.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV – Versteckte Diskriminierung („Commerzbank")
Die deutsche C-Bank hat eine Zweigniederlassung in Litauen. C fordert die dort gezahlten Steuern auf Grundlage eines Abkommens zurück und fordert den bei verspäteter Rückzahlung vorgesehenen Zuschlag. Der Zuschlag wird nicht gewährt, da die C steuerlich nicht in Litauen ansässig ist.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV – Unterschiedslose Beschränkung („Gebhard")
Die deutsche Rechtsanwältin G eröffnet in Mailand eine zweite Kanzlei und führt den Titel avvocata. Die Mailänder Rechtsanwaltskammer untersagt ihr die Anwaltstätigkeit, da sie die Voraussetzung für den Titel - das Ablegen der italienischen Anwaltsprüfung - nicht erfülle.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Offene Diskriminierung“)
Die geschichtsbegeisterte Französin F eröffnet in Rom einen Sicherheitsagentur und meldet sich auf eine Ausschreibung das Kolosseum zu bewachen. Da nach italienischem Recht nur italienische Sicherheitseinrichtungen Sicherheitsdienste ausüben dürfen, erhält F eine Absage.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Viking")
Die finnische Reederei R möchte ihre Schiffe in Estland registrieren lassen. Hintergrund ist, dass R ihrer Besatzung nach estnischem Recht niedrigere Löhne zahlen kann, als dies nach finnischem Recht möglich ist. Die finnische Gewerkschaft leitet Arbeitskampfmaßnahmen ein.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Wouters")
Die dänische Rechtsanwaltskammer weist den Antrag der deutschen Rechtsanwältin W auf Zulassung zurück, da W als Partnerin einer Wirtschaftsprüfergesellschaft eingetragen werden sollte. Nach der Verordnung der Kammer ist eine Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen aber untersagt.
Grundfall: Mitgliedstaaten
Cannabishandel wurde in Deutschland legalisiert. Die niederländische Kifferin K möchte die Chance ergreifen und in Deutschland einen Coffeeshop eröffnen. Deutsche Landespolizistin P, an der die neusten Entwicklungen vorbeigegangen, stellt das Cannabis der K bei einer Kontrolle sicher.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV: Notare (Kommission ./. Deutschland)
Nach der BNotO darf nur ein deutscher Staatsangehöriger zum Notar bestellt werden. Der Notar wird als Träger eines öffentlichen Amts bestellt und ist hauptsächlich mit der Beurkundung von Rechtsvorgängen betraut. Französische Juristin J geht dagegen vor.
Fall: Angehörige von Niederlassungswilligen
Die deutsche Lisa (L) hat ein Gap Year in Australien verbracht und dort die Australierin A geheiratet. L macht sich nun in Litauen mit einem Übersetzungsbüro selbstständig. A möchte nach Litauen zu L ziehen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird ihr jedoch verweigert.
Fall: Ansässigkeitserfordernis für sekundäre Niederlassungsfreiheit bei Gesellschaften
Die Gesellschaft X vertreibt Datteln auf dem afrikanischen Markt. X hat ihren Satzungssitz in Paris, während sich die Hauptverwaltung und - Niederlassung in Algerien befinden. X will nun eine Zweigstelle in Budapest eröffnen, um so auch den europäischen Markt zu versorgen.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV: Anerkennung von Berufsqualifikationen
Friseurin M aus Malta möchte auf dem Champs-Elysées einen Salon eröffnen. Dies wird ihr verwehrt, da die Genehmigung eine vierjährige Ausbildung voraussetze. In Malta ist derweil nur eine dreijährige Ausbildung erforderlich, die inhaltlich aber identisch ist.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Polbud")
Die Gesellschaft polnischen Rechts P ist in Polen ansässig und will den satzungsmäßigen Sitz nach Luxemburg verlegen. Rechtspersönlichkeit und Ort des Tätigkeitsschwerpunktes sollen gewahrt bleiben. Polnisches Recht verlangt für die Sitzverlegung jedoch die Liquidation der Gesellschaft.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („VALE")
Die italienische Gesellschaft VALE will Sitz und Tätigkeit nach Ungarn verlegen. Die V beantragt in Italien Löschung der Gesellschaft und gründet die „VE“ in Ungarn, welche als Rechtsnachfolgerin der V ins ungarische Handelsregister eingetragen werden soll. Dies wird verweigert.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Sevic")
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („National Grid Indus")
Die Gesellschaft niederländischen Rechts N verlegte ihren Verwaltungssitz nach Estland. Die Niederlande folgen der Gründungstheorie. N behielt trotz Wegzug daher die Rechtspersönlichkeit. Niederländisches Recht sieht im Fall der Sitzverlegung aber die Besteuerung stiller Reserven vor.

Fall: Tätigkeit in Drittstaat
Lettin L eröffnet in Kanada ein Yogastudio, welches sie selbstständig betreibt. Nationales Recht in Kanada sieht eine höhere Gewerbesteuer für ausländische Unternehmer vor. L beruft sich auf die Niederlassungsfreiheit.
Grundfall
Die spanische Staatsbürgerin T zieht von Barcelona nach Athen, um dort ihre eigene Tapas-Bar zu eröffnen. Griechenland untersagt die Eröffnung, da zum Schutz der griechischen Kultur nur griechische Staatsbürger Restaurants eröffnen dürfen.
Ansässigkeitserfordernis für sekundäre Niederlassungsfreiheit bei natürlichen Personen
Die Slowakin S backt leidenschaftlich gern und eröffnet daher die Konditorei “Baking Bad” in New York. Diese wird ein voller Erfolg, weshalb S nun in Berlin eine zweite Konditorei eröffnen will.
Gesellschaften, Art. 54 Abs. 2 AEUV
Die Gutmensch- Gesellschaft G stellt aus alten Reifen Flip Flops her. G wurde in Deutschland gegründet. Die Hauptverwaltung von G befindet sich in Paris, während sich die Hauptniederlassung in Sri Lanka befindet. Geschäftsführerin der G ist die Engländerin K.
Berufung durch Inländer: Rückkehrerfälle
Unionsbürger als Träger der primären Niederlassungsfreiheit
Griechin Z hat mehrere Jahre in Grönland gelebt. Inspiriert von dem ganzen Eis, zieht sie nach Andalusien, um dort die allererste Eisbar zu eröffnen, welche sie selbstständig betreibt.

Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Cartesio")

Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV: Identitätswahrender Zuzug („Überseering")
U, eine Gesellschaft niederländischen Rechts, erwirbt in Köln ein Grundstück, welches sie von der X GmbH bebauen lässt. Ferner verlegt U den Verwaltungssitz nach Köln. Wegen mangelhafter Arbeiten der X erhebt U Klage vor dem zuständigen LG. Diese wird als unzulässig abgewiesen.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV: Identitätswahrender Wegzug („Daily Mail")
Die Daily Mail Ltd., eine in London gegründete Gesellschaft, möchte ihren Sitz nach Irland verlegen, um Steuern zu sparen. Das britische Recht verlangte für eine solche Sitzverlagerung ohne Auflösung der Gesellschaft eine Genehmigung, die verweigert wird.
Klopp
Die deutsche Rechtsanwältin K hat eine Kanzlei in Berlin. Da K auch einen Abschluss im französischen Recht hat, beantragt sie in Paris die Rechtsanwaltszulassung, um dort eine Zweigstelle der Kanzlei zu eröffnen. Dies wird abgelehnt, da nur eine Kanzlei betrieben werden dürfe.
Begriff der Niederlassung III (Factortame II)
Die spanische Staatsbürgerin F betreibt in England eine Fischereiflotte. Nach einer Rechtsänderung können die Schiffe der F nicht länger im britischen Schiffsregister eingetragen bleiben. F beruft sich auf die Niederlassungsfreiheit.
Grundfall Abwandlung: Begriff der Niederlassung II
Aus haftungsrechtlichen Gründen beschließt Gärtnerin B nach einiger Zeit die Gesellschaft "Gartenträume" unter luxemburgischen Recht zu gründen. Für diese ist B als Alleingesellschafterin geschäftsführend tätig und führt ihre Gärtnerei fort.
Grundfall: Begriff der Niederlassung
Tschechin B betreibt in Luxemburg ganzjährig eine eigene Landschaftsgärtnerei. Sie mietet dafür ein Lager an, kauft die notwendigen Gerätschaften und ist allein für die gesamte Organisation verantwortlich. Finanziell lohnt sich das Geschäft für B bisher jedoch nicht.
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