Mord, § 211 StGB: 49 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 49 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Mord, § 211 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Verdeckungsmord durch Unterlassen bei Unfallverursachung
Verdeckungsabsicht trotz aufgedeckter Tat? - Jurafuchs
Der BGH entscheidet hier über den Mord an einem Polizisten während einer geplanten Durchsuchung nach Drogen. Das Gericht bekräftigt seine bisherige Linie, dass das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ausscheide, wenn die zu verdeckende Tat bereits aufgedeckt ist und jede Verdeckungshandlung aussichtslos ist. Niedere Beweggründe lägen hingegen vor, wenn der Täter sein Opfer allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer gewissen (Berufs-)Gruppe töte.
Eventualvorsatz vs. direkter Vorsatz: Reicht auch der bedingte Vorsatz für die Annahme einer Verdeckungsabsicht aus? - Jurafuchs
Trotz des Wortlautes Verdeckungs“absicht“ entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass es im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand grundsätzlich genügen soll, wenn der Täter hinsichtlich des Todes des Opfers lediglich mit bedingtem Vorsatz handelt. Im vorliegenden Fall hatte sich der BGH allerdings mit der besonderen Konstellation zu beschäftigen, dass nur der Tod des Opfers die Aufdeckung des Täters sicher verhindern konnte. Er bestätigte dabei seine Rechtsprechung, dass es in diesem besonders gelagerten Fall subjektiv der Tötungsabsicht und nicht bloß des Eventualvorsatzes bedürfe.

Habgier als täterbezogenes Mordmerkmal bei Anstiftung
Tätereigenes Mordmerkmal „Habgier“ – Beteiligung eines nicht habgierig handelnden Teilnehmers

Tatbezogene Mordmerkmale – Beihilfe ohne Wissen um Heimtücke

Verdeckungsabsicht bei dolus eventualis
Anwendung des § 28 StGB bei tatbezogenen Mordmerkmalen

Habgier und Furcht vor Anzeige
T bricht in den „Tante-Emma-Laden“ der E ein und wird von E auf der Suche nach Stehlenswertem überrascht. Aus Furcht vor einer Anzeige, aber vor allem um seine Suche nach Geld fortsetzen zu können, tötet er die E mit Schlägen und Tritten.
Heimtückische Tötung im sozialen Motivkontext („Familientyrannen-Fall“)

Verdeckungsmord durch Unterlassen bei Gewalttat

Verdeckungsabsicht bei Angst vor außerstrafrechtlichen Konsequenzen

Tötung zur Ermöglichung eines Schwangerschaftsabbruchs – Zusammentreffen mehrerer Straftatbestände

Verdeckungsabsicht bei irriger Vorstellung einer Straftat

Dolus eventualis als Tötungsvorsatz bei Ermöglichungsabsicht
Niedrige Beweggründe – Verärgerung über verweigerten Sex

Niedrige Beweggründe – politisch motivierte Tötung
Niedrige Beweggründe – Trennungstötung aus Eifersucht
Habgier – Vorteil durch rechtmäßigen Anspruch
Habgier – Entfallen von Unterhaltsverpflichtungen („Behaltegier“)
Habgier – Erlangung der Erbschaft
F und ihr Ehemann M befinden sich in einer schwierigen finanziellen Situation. F tötet ihre vermögenden Schwiegereltern, um den Erbfall zugunsten des Alleinerben M herbeizuführen.
Habgier – Tötung aus Hass trotz Auftragsangebot

Habgier bei Auftragsmord gegen Zahlung von €50

Tötung einer Begleitperson zum Zweck der sexuellen Befriedigung eines Dritten
Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs („Kannibale“)
Mitleidstötung
Patient O ist todkrank, aber noch bei Bewusstsein. Angesichts Os schwerer Leiden hat Krankenschwester T Mitleid. Um ihm weiteres Leiden und einen Todeskampf zu ersparen, verabreicht sie O tödliche Injektionen. Weder O selbst noch seine Angehörigen hatten T hierum gebeten.

Strafmilderung wegen außergewöhnlicher Umstände
Content Notes: Sexualisierte Gewalt, Suizidversuch Ts Onkel O vergewaltigt Ts Frau F. O brüstet sich gegenüber T mehrmals mit dieser Tat. T ist schwer gedemütigt. F versucht dreimal, sich das Leben zu nehmen. T geht mit einer Pistole in das Stammcafé des O und erschießt O beim Kartenspielen von hinten.
Wehrlosigkeit infolge Arglosigkeit („Fesselungs-Fall“)
Heimtücke bei vierjährigem Kind
T und F haben ein Kind, den vierjährigen O. O ist normal entwickelt und kann als Vierjähriger Gefühle erkennen und äußern. T hat die hohen Kosten satt und entschließt sich, O zu töten. T setzt O mit Spielsachen in die Badewanne und ertränkt ihn.

Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Verdeckte Tötung zur Durchführung des Sexualakts

Sexuelle Befriedigung an der Leiche – Nekrophilie als Mordmerkmal

Befriedigung des Geschlechtstriebs durch Tötung – Der Lustmörder
Heimtücke bei Kleinstkindern
Arglosigkeit nach vorangegangener verbaler Auseinandersetzung
Arglosigkeit beim heimtückischen Töten eines schlafenden Opfers nach Drohung
Arglosigkeit beim heimtückischen Töten eines schlafenden Opfers ohne Vorwarnung
Steinwurf auf Autobahn – Gefährdung bei geringer Verkehrslage
Heimtückische Tötung – Grundfall
Mordmerkmal „aus Mordlust“ (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 1 StGB)
T wartet eines Abends in der Bahnhofsvorhalle in Freudenstadt auf ein Tötungsopfer. Es geht ihm ausschließlich darum, einen Menschen vom Leben zum Tode zu befördern. Er sieht die 21-jährige O und folgt ihr auf die Damentoilette. Dort erwürgt er sie.
Vorsatz bezüglich Grausamkeit – Bedeutung fehlender unbarmherziger Gesinnung
Grausame Tötung bei vorgelagertem Quälen mit Körperverletzungsvorsatz?
Bewusstlosigkeit des Opfers zu Beginn der Verletzungshandlung
Grausame Tötung durch Folter vor dem Tod
Steinwurf auf Autobahn – Gefährdung bei dichter Verkehrslage
Mehrfachtötung durch Explosionsmittel – gemeingefährliche Mittel (§ 211 StGB)
Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln – vorsätzliche Geisterfahrt
Ein Pistolenschuss geht fehl
T schießt mit Tötungsabsicht aus zwei Meter Entfernung auf O, der sich in einer Gruppe von zehn Menschen aufhält. Er nimmt billigend in Kauf, dass Dritte verletzt werden. T hat nur Munition für einen Schuss. Die Gruppe bewegt sich. T trifft den S am Arm.
Detonieren einer Bombe unter Auto auf verlassenem Parkplatz
Vergiften in der Gemeinschaftsküche – Verteilung in großem Topf
Teste dein Wissen zu Strafrecht BT II – Delikte gegen die Person in 5 min