Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Jurastudent will „Sekretärin“ werden - AGG-Hopping 2.0
Kfz-Meisterin M schreibt eine Vollzeitstelle für eine „Sekretärin“ aus. Jurastudent J bewirbt sich ohne ernsthafte Absicht darauf, um an Geld zu kommen. Wie geplant, stellt M stattdessen eine Frau ein und lehnt Js Bewerbung ab. J verlangt nun Entschädigung wegen Geschlechterdiskriminierung.
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Fall zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung (BAG, Beschl. v. 13.09.2022 - 1 ABR 22/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Das BAG hatte zu entscheiden, ob eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestehe. Eine Pflicht zur Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten könnte sich aus einer (unionsrechtskonformer) Auslegung des § 3 Abs. 1 ArbSchG ergeben. Aus den Gesetzesmaterialien gehe hervor, dass § 3 ArbSchG lediglich der Umsetzung einer europäischen Vorgabe (Art. 6 Abs. 1 Unterabschn. 1 RL 89/391/EGW) diene. Nach Vorstellung des Gesetzgebers sollte ihr insoweit dieselbe Bedeutung wie der unionsrechtlichen Vorgabe zukommen. Der EuGH habe sich zur Begründung der Arbeitszeiterfassungspflicht unter anderem auf Art. 6 Abs. 1 der RL 89/391/EWG gestützt. Daraus ergebe sich, dass eine solche Zeiterfassung auch im Einklang mit dem Gesetzeszweckd des § 3 Abs. 1 ArbSchG stehe (RdNr. 47).
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BAG – Befristung eines Profi-Fußballspielers
Oliver Lehmann (OL) ist als Torwart beim Fußball Erstligisten FCD angestellt. Zunächst war er aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages von 2009 bis 2012 beschäftigt. Dieses Vertragsverhältnis wurde bis 30.06.2014 verlängert. Im Juli 2014 erhebt OL Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist.