Raub (§ 249 StGB): 4 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Definitionen zum Thema Raub (§ 249 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema Raub (§ 249 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Raub (§ 249 StGB) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Gewalt (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB)

Was versteht man unter dem klassischen „Gewaltbegriff“ (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB):

Die neuesten Definitionen zum Thema Raub (§ 249 StGB)

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Drohung (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB)

Definiere den Begriff „Drohung“ (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB):

Gewalt (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB)

Was versteht man unter dem klassischen „Gewaltbegriff“ (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB):

Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben (§ 249 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ (§ 249 Abs. 1 StGB)?

Finalzusammenhang (§ 249 StGB)

Was versteht man unter „Finalzusammenhang“ (§ 249 Abs. 1 StGB)?