Gewalt (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB)
Was versteht man unter dem klassischen „Gewaltbegriff“ (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB):
Drohung (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB)
Definiere den Begriff „Drohung“ (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB):
Gewalt (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB)
Was versteht man unter dem klassischen „Gewaltbegriff“ (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB):
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben (§ 249 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ (§ 249 Abs. 1 StGB)?
Finalzusammenhang (§ 249 StGB)
Was versteht man unter „Finalzusammenhang“ (§ 249 Abs. 1 StGB)?