Beliebte Definitionen bei unseren Nutzern

Beweiszeichen (§ 267 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „Beweiszeichen“?

Urkunde, zusammengesetzte (§ 267 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „zusammengesetzte Urkunde“:

Unechte Urkunde (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB)

Wann ist eine Urkunde „unecht“ (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB)?

Herstellen einer unechten Urkunde (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB)

Was versteht man unter „Herstellen einer unechten Urkunde“ (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB)?

Unechte Aufzeichnung (§ 268 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB)

Definiere den Begriff „unechte Aufzeichnung“ (§ 268 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB):

Beweiserheblich (§ 269 Abs. 1 StGB)

Wann sind Daten „beweiserheblich“ (§ 269 Abs. 1 StGB)?

Neue Definitionen

Datenbegriff, allgemein

Was versteht man im Strafrecht unter dem allgemeinen „Datenbegriff“?

Verfälschen von Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „Verfälschen von Daten“ (§ 269 Abs. 1 StGB)?

Unechte Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)

Wann sind Daten „unecht“ (§ 269 Abs. 1 StGB)?

Verändern (§ 269 Abs. 1 StGB)

Wann „verändert“ der Täter Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)?

Gebrauchen (§ 269 Abs. 1 StGB)

Wann „gebraucht“ der Täter Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)?

Aussteller (§ 269 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter dem „Aussteller“ einer Datenurkunde (§ 269 Abs. 1 StGB)?

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