BT 6: Urkundsdelikte u.a.: 28 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 28 Definitionen zum Thema BT 6: Urkundsdelikte u.a. für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 4 beliebtesten Definitionen zum Thema BT 6: Urkundsdelikte u.a.
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Beweiszeichen (§ 267 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Beweiszeichen“?
Urkunde, zusammengesetzte (§ 267 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „zusammengesetzte Urkunde“:
Gesamturkunde (§ 267 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Gesamturkunde“:
Daten unterdrücken (§ 303a Abs. 1 Var. 2 StGB)
Wann werden Daten „unterdrückt“ (§ 303a Abs. 1 Var. 2 StGB)?
Die neuesten Definitionen zum Thema BT 6: Urkundsdelikte u.a.
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Was versteht man im Strafrecht unter dem allgemeinen „Datenbegriff“?
Verfälschen von Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Verfälschen von Daten“ (§ 269 Abs. 1 StGB)?
Unechte Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)
Wann sind Daten „unecht“ (§ 269 Abs. 1 StGB)?
Verändern (§ 269 Abs. 1 StGB)
Wann „verändert“ der Täter Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)?
Gebrauchen (§ 269 Abs. 1 StGB)
Wann „gebraucht“ der Täter Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)?
Aussteller (§ 269 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter dem „Aussteller“ einer Datenurkunde (§ 269 Abs. 1 StGB)?
BT 6: Urkundsdelikte u.a.: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten
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