BT 6: Urkundsdelikte u.a.: 28 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 28 Definitionen zum Thema BT 6: Urkundsdelikte u.a. für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 4 beliebtesten Definitionen zum Thema BT 6: Urkundsdelikte u.a.

Diese Definitionen zum Thema BT 6: Urkundsdelikte u.a. wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Beweiszeichen (§ 267 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „Beweiszeichen“?

Urkunde, zusammengesetzte (§ 267 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „zusammengesetzte Urkunde“:

Gesamturkunde (§ 267 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Gesamturkunde“:

Daten unterdrücken (§ 303a Abs. 1 Var. 2 StGB)

Wann werden Daten „unterdrückt“ (§ 303a Abs. 1 Var. 2 StGB)?

Die neuesten Definitionen zum Thema BT 6: Urkundsdelikte u.a.

Diese Definitionen zum Thema BT 6: Urkundsdelikte u.a. wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Datenbegriff, allgemein

Was versteht man im Strafrecht unter dem allgemeinen „Datenbegriff“?

Verfälschen von Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „Verfälschen von Daten“ (§ 269 Abs. 1 StGB)?

Unechte Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)

Wann sind Daten „unecht“ (§ 269 Abs. 1 StGB)?

Verändern (§ 269 Abs. 1 StGB)

Wann „verändert“ der Täter Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)?

Gebrauchen (§ 269 Abs. 1 StGB)

Wann „gebraucht“ der Täter Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)?

Aussteller (§ 269 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter dem „Aussteller“ einer Datenurkunde (§ 269 Abs. 1 StGB)?

BT 6: Urkundsdelikte u.a.: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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