BGB Allgemeiner Teil: 48 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 48 Definitionen zum Thema BGB Allgemeiner Teil für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Definitionen zum Thema BGB Allgemeiner Teil

Diese Definitionen zum Thema BGB Allgemeiner Teil wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Offerta ad incertas personas (§ 145 BGB)

Definiere den Begriff „Offerta ad incertas personas“ (§ 145 BGB)

Willenserklärung, konkludente (§§ 133, 157 BGB)

Definiere den Begriff „konkludente Willenserklärung":

Objektiver Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB)

Was versteht man unter der Lehre vom objektivierten (objektiven) Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB)?

Offenkundigkeitsprinzip (§ 164 BGB)

Was versteht man unter dem „Offenkundigkeitsprinzip“ in der Stellvertretung (§ 164 BGB)?

Negatives Interesse (§ 122 Abs. 1 BGB)

Definiere den Begriff „negatives Interesse“ (§ 122 Abs. 1 BGB):

Motivirrtum (vor § 119 BGB)

Was versteht man unter einem „Motivirrtum“?

Die neuesten Definitionen zum Thema BGB Allgemeiner Teil

Diese Definitionen zum Thema BGB Allgemeiner Teil wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Verjährung (§ 214 Abs. 1 BGB)

Definiere den Begriff „Verjährung“ (§ 214 Abs. 1 BGB):

Geschäftsfähigkeit (§ 104 BGB)

Definiere den Begriff der „Geschäftsfähigkeit“ (§ 104 BGB):

Unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB)

Was versteht man im BGB unter „unverzüglich“ (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB)?

Motivirrtum (vor § 119 BGB)

Was versteht man unter einem „Motivirrtum“?

Negatives Interesse (§ 122 Abs. 1 BGB)

Definiere den Begriff „negatives Interesse“ (§ 122 Abs. 1 BGB):

Kennenmüssen (§ 122 Abs. 2 BGB)

Definiere den Begriff „Kennenmüssen“ (§ 122 Abs. 2 BGB):

BGB Allgemeiner Teil: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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