Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht): 3 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Definitionen zum Thema Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
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Was versteht man unter einem „Schaden“ (§ 249 BGB)?
Nichtvermögensschaden (§ 253 Abs. 1 BGB)
Definiere den Begriff des „Nichtvermögensschadens“ (§ 253 Abs. 1 BGB):
Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 BGB)
Was versteht man unter einer „Pflichtverletzung“ (§ 280 Abs. 1 BGB):
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht): Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten
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