Öffentliches Recht > Grundrechte
Grundrechtsbindung der öffentlichen Gewalt (Art. 1 Abs. 3), keine GR-Berechtigung => Konfusionsargument
Der Bundestag beschließt ein neues Höchstalter (55 Jahre) für die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Agentur zeigt sich höchst unerfreut, gehen ihr dadurch wertvolle Mitarbeiter verloren. Die BA begehrt daher unter Berufung auf die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) die Rücknahme der Entscheidung.