Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Strafvereitelung durch Unterlassen
H ist als Zeuge bei Gericht geladen. Er schildert, dass er T beobachtet habe, wie er einen Kiosk überfallen habe. H verschweigt, dass er auch gesehen hat, wie R den Kiosk gemeinsam mit T überfallen hat. R wird daraufhin strafrechtlich nicht verfolgt.