Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Rechtsschutzbedürfnis - Vollstreckung aus VU – Einwendung kann auch durch Einspruch geltend gemacht werden
Rechtsschutzbedürfnis - Vollstreckung aus VU – Einwendung kann auch durch Einspruch geltend gemacht werden
4. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B hat K auf Zahlung von € 800 aus einem Kaufvertrag verklagt. Da K nicht zur Verhandlung erscheint und die Klage schlüssig ist, ergeht ein der Klage stattgebendes Versäumnisurteil. Noch während der Einspruchsfrist ficht K den Kaufvertrag an und erhebt deshalb Vollstreckungsabwehrklage.
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Einordnung des Falls
Rechtsschutzbedürfnis - Vollstreckung aus VU – Einwendung kann auch durch Einspruch geltend gemacht werden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Vollstreckungsabwehrklage ist vorliegend statthaft.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Vollstreckungsabwehrklage ist ein anderes Gericht zuständig als für einen Einspruch des K gegen das Versäumnisurteil zuständig wäre.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Für das Rechtsschutzbedürfnis ist zunächst erforderlich, dass B die Zwangsvollstreckung bereits eingeleitet hat.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Es fehlt K aber am notwendigen Rechtsschutzbedürfnis, da er eine Vollstreckung auch durch einen Einspruch gegen das Versäumnisurteil verhindern kann.
Ja!
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