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Rechtsschutzbedürfnis - Vollstreckung aus VU – Einwendung kann auch durch Einspruch geltend gemacht werden
Sachverhalt
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Rechtsschutzbedürfnis bei Prozessvergleich
Ein von K und B geschlossener Prozessvergleich verpflichtet K zur Zahlung von €500. K erhebt Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung durch B mit dem Einwand, sie sei bei Vergleichsabschluss geschäfts- und prozessunfähig gewesen. Hilfsweise wendet sie ein, sie habe wirksam aufgerechnet.
Rechtsschutzbedürfnis bei Kostenfestsetzungsbeschluss
K wurden die Kosten eines gegen B verlorenen Rechtsstreits auferlegt. B betreibt aus dem dazugehörigen Kostenfestsetzungsbeschluss die Zwangsvollstreckung trotz bereits erfolgter Zahlung durch K. Daher erhebt K Vollstreckungsabwehrklage.