Anfechtungsklage
26. August 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist in Niedersachsen mehrfach beim Fahren eines PKW ohne Fahrerlaubnis erwischt wurden. Um weitere Schwarzfahrten zu verhindern, ordnet die zuständige Polizeibehörde formell rechtmäßig nach § 16a Abs. 1 NPOG an, dass diese sich wöchentlich auf der Dienststelle melden muss. A will gerichtlich gegen die Auflage vorgehen.
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