Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Gegenläufige Betriebliche Übung
Gegenläufige Betriebliche Übung
4. Juli 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fünf Jahre in Folge hat U hat ihren Mitarbeitern €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Der Wortlaut der Arbeitsverträge sieht dies nicht vor. Aufgrund der Covid-19-Krise zahlt U 2020, 2021, 2022 nur noch €100. Da die Pandemie vorbei ist, wollen die Mitarbeiter dies 2023 nicht mehr akzeptieren.
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Einordnung des Falls
Gegenläufige Betriebliche Übung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. U hat zunächst eine betriebliche Übung auf Auszahlung des Weihnachtsgeldes iHv €250 begründet.
Ja!
2. Kann sich U ohne weitere Voraussetzungen einseitig von der betrieblichen Übung wieder lösen?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Da U aber dreimal in Folge lediglich €100 Weihnachtsgeld ausgezahlt hat, hat sich die betriebliche Übung auf diesen Betrag reduziert.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Muss U den Mitarbeiterinnen 2023 €250 Weihnachtsgeld zahlen?
Ja!
Fundstellen
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