Abgekürzte Lieferung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
C kauft von B eine Waschmaschine. Da B diese Waschmaschine selbst nicht vorrätig hat, kauft B diese von A. B weist A an, die Waschmaschine direkt an C zu liefern. Erst nach Lieferung bemerkt A, dass der Kaufvertrag zwischen ihm und B nichtig ist. B ist mittlerweile insolvent.
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Einordnung des Falls
Abgekürzte Lieferung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es sollten zwei Kaufverträge abgeschlossen werden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. C hat etwas erlangt im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1 BGB.
Ja!
3. Die Anweisung des B an A, die Waschmaschine an C zu liefern, ist eine Anweisung im Sinne des § 783 BGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. C hat die Waschmaschine durch Leistung des A erlangt.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Es kommt eine Nichtleistungskondiktion des A gegen C in Betracht (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB). Steht dem die vorrangige Leistungsbeziehung zwischen C und B entgegen?
Ja!
6. Dieses Ergebnis entspricht Wertungsüberlegungen.
Genau, so ist das!
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