Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Rechtfertigungsgründe
Wegnahme des Zündschlüssels, um Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) und damit Gefahren für Sicherheit des Straßenverkehrs zu verhindern
Wegnahme des Zündschlüssels, um Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) und damit Gefahren für Sicherheit des Straßenverkehrs zu verhindern
27. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Als F die Kneipe schwankend in Richtung ihres Autos verlässt, hat sie 2,5 Promille. Dennoch steckt F den Schlüssel in die Zündung und will den Motor starten. Die aufmerksame Barkeeperin B beobachtet das Geschehen. B öffnet die Autotüre, zieht den Schlüssel und steckt ihn ein.
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