Reichweite - Weiterfresser 1
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A kauft bei Autohändler H einen neuen BMW. In diesem ist schon bei Gefahrübergang eine mangelhafte Zündkerze in den Motor eingebaut. Nach drei Monaten schmilzt die Zündkerze während der Fahrt und brennt ein Loch durch den gesamten Motor.
Einordnung des Falls
Reichweite - Weiterfresser 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
2. Die Nachbesserung umfasst den Austausch der Zündkerze.
Ja, in der Tat!
3. Die Nachbesserung umfasst nicht den Austausch des inzwischen mangelhaft gewordenen Motors. Ein Ersatz hierfür ist nur im Rahmen eines verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruchs möglich.
Nein!
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cjackson94
1.3.2023, 18:29:12
Wo bzw. wie prüfe ich denn den Weiterfresserschaden im Rahmen der Nacherfüllung? Spreche ich das als eigenen Punkt „Umfang der Nacherfüllung“ an?
Becca_la
17.5.2023, 18:34:26
Das würde mich auch interessieren @[Jurafuchs](137809)
Rozaa
30.6.2023, 23:45:36
Mich auch ;)
Bilbo
8.8.2023, 14:20:04
Dito @[Lukas_Mengestu](136780) ?
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
8.8.2023, 15:53:46
Hallo zusammen, in der Tat prüft ihr zunächst die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches, also in erster Linie (1) wirksamer Kaufvertrag und (2) Mangel bei Gefahrübergang. Im Anschluss kommt ihr dann zur Rechtsfolge, wo ihr ausführt, dass nicht nur die mangelhafte Zündkerze, sondern auch der beschädigte restliche Motor vom Nacherfüllungsanspruch umfasst ist. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Bilbo
8.8.2023, 16:12:23
Danke!
![Blan](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__wlcziwcvezgevtymvzmco.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Blan
17.8.2023, 08:37:47
Der Fall thematisiert den engen Mangelfolgeschaden. Der Vollständigkeit halber hätte ich es gut gefunden, dass auch dargestellt wird, dass dieser nach herrschender Meinung über den Schadensersatz neben der Leistung ersatzfähig ist, sofern sich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine isolierte Reparatur der Sache als sinnlos erweist. Das würde eben auch bedeuten, dass eine etwaige Fristsetzung (und eben auch das Primat der Nacherfüllung) entfallen würde. Der Fall indiziert meiner Meinung nach, dass die Nacherfüllung hier in jedem Fall vorrangig ist. Ich weiß, dass es sich bei dem engen Mangelfolgeschaden um eine Streitigkeit aus dem Schuldrecht AT handelt, aber ich meine ebenfalls, dass mir bei Bearbeitung des Schuldrecht AT Kapitels dieser Fall gar nicht untergekommen ist. 
Barbara Salesch
17.1.2024, 23:04:00
Besteht abseits der Terminologie ein Unterschied zwischen dem Weiterfresser- und dem Mangelfolgeschaden?
![Natze](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__kvwnfocrfndguautbwzug.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Natze
17.2.2024, 16:26:02
Ich habe es mir gemerkt, dass der Mangelfolgeschaden, ein Schaden an anderen Rechtsgütern des Käufers Eintritt als an der Kaufsache selbst. Beim Weiterfresserschaden breitet sich bei der mangelhaften Sache selbst weiter, also „frisst sich weiter oder tiefer“