Reichweite - Weiterfresser 1
10. April 2025
13 Kommentare
4,8 ★ (21.873 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A kauft bei Autohändler H einen neuen BMW. In diesem ist schon bei Gefahrübergang eine mangelhafte Zündkerze in den Motor eingebaut. Nach drei Monaten schmilzt die Zündkerze während der Fahrt und brennt ein Loch durch den gesamten Motor.
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Einordnung des Falls
Reichweite - Weiterfresser 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Nachbesserung umfasst den Austausch der Zündkerze.
Ja, in der Tat!
3. Auch der Schaden am Motor ist letztlich auf die mangelhafte Zündkerze zurückzuführen. Spricht dieser Umstand dafür, dass H auch in Bezug auf den kaputten Motor nachbessern muss (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB)?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
cjackson94
1.3.2023, 18:29:12
Wo bzw. wie prüfe ich denn den
Weiterfresserschadenim Rahmen der Nacherfüllung? Spreche ich das als eigenen Punkt „Umfang der Nacherfüllung“ an?
Becca_la
17.5.2023, 18:34:26
Das würde mich auch interessieren @[Jurafuchs](137809)
Rozaa
30.6.2023, 23:45:36
Mich auch ;)
Bilbo
8.8.2023, 14:20:04
Dito @[Lukas_Mengestu](136780) ?

Lukas_Mengestu
8.8.2023, 15:53:46
Hallo zusammen, in der Tat prüft ihr zunächst die Voraussetzungen des
Nacherfüllungsanspruches, also in erster Linie (1) wirksamer Kaufvertrag und (2) Mangel bei Gefahrübergang. Im Anschluss kommt ihr dann zur Rechtsfolge, wo ihr ausführt, dass nicht nur die mangelhafte Zündkerze, sondern auch der beschädigte restliche Motor vom
Nacherfüllungsanspruchumfasst ist. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Bilbo
8.8.2023, 16:12:23
Danke!

Blan
17.8.2023, 08:37:47
Der Fall thematisiert den engen
Mangelfolgeschaden. Der Vollständigkeit halber hätte ich es gut gefunden, dass auch dargestellt wird, dass dieser nach herrschender Meinung über den
Schadensersatz neben der Leistungersatzfähig ist, sofern sich aus wirtschaftlichen G
esichtspunkten eine isolierte Reparatur der Sache als sinnlos erweist. Das würde eben auch bedeuten, dass eine etwaige
Fristsetzung(und eben auch das Primat der Nacherfüllung) entfallen würde. Der Fall indiziert meiner Meinung nach, dass die Nacherfüllung hier in jedem Fall vorrangig ist. Ich weiß, dass es sich bei dem engen
Mangelfolgeschadenum eine Streitigkeit aus dem Schuldrecht AT handelt, aber ich meine ebenfalls, dass mir bei Bearbeitung des Schuldrecht AT Kapitels dieser Fall gar nicht untergekommen ist. 
Pauline
22.1.2025, 16:44:02
Vorsicht! Es sollte genau zwischen einem
Mangelfolgeschadenund einem
Weiterfresserschadendifferenziert werden :-) Hier im Fall: Die Kaufsache ist der BMW. Der Mangel an der Zündkerze (schon bei GÜ in Motor eingebaut) ist ein Mangel an der Kaufsache. Dieser frisst sich innerhalb der Kaufsache weiter bis zum Motor =
Weiterfresserschaden. Beispiel zum
Mangelfolgeschaden: Die Kaufsache ist ein mangelhaftes Motoröl. Dieses Motoröl führt bei Verwendung an einem PKW-Motor zu einem Motor
schaden= Entstehung eines
Schadens an einem anderen Rechtsgut (Motor), die nicht die Kaufsache selbst ist (Motoröl) =
Mangelfolgeschaden.
Barbara Salesch
17.1.2024, 23:04:00
Besteht abseits der Terminologie ein Unterschied zwischen dem Weiterfresser- und dem
Mangelfolgeschaden?

Natze
17.2.2024, 16:26:02
Ich habe es mir gemerkt, dass der
Mangelfolgeschaden, ein
Schadenan anderen Rechtsgütern des Käufers Eintritt als an der Kaufsache selbst. Beim
Weiterfresserschadenbreitet sich bei der mangelhaften Sache selbst weiter, also „frisst sich weiter oder tiefer“
Bioshock Energy
1.10.2024, 14:58:24
Und der
Mangelfolgeschadenwird über das Deliktsrecht gelöst und der
Weiterfresserschadenüber das Mängelgewehrleistungsrecht, sofern dessen Voraussetzungen vorliegen?
Jotus
7.11.2024, 09:10:04
Ich bin der Meinung, dass Mangelfolgeschäden über §280 I BGB gelöst werden

Tobias Krapp
12.11.2024, 01:42:22
Hallo in die Runde, @[Natze](211625) hat zu der Ausgangsfrage schon vollkommen richtig geantwortet, und auch die Antwort von @[Jotus](244613) zur Folgefrage von @[Bioshock Energy](207759) geht in die richtige Richtung, zu beachten ist lediglich, dass § 437 Nr. 3 BGB noch mitzuzitieren ist. Im Übrigen ist es so, dass ein
Mangelfolgeschadennatürlich auch über § 823 I BGB zur
Schadensersatzpflicht führen kann, es besteht insoweit freie
Anspruchskonkurrenz. Der
Weiterfresserschadenwird dagegen über Mängelgewährleistung, SE nach § 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 BGB und (ggf) SE nach § 823 I BGB gelöst. Ergänzend kann ich hierzu auch dieses Video von Prof. Fervers empfehlen, in dem alle kaufrechtlichen Anspruchsgrundlagen systematisch durchgegangen werden; hier gleich mit Timestamp (38:28) zum
Mangelfolgeschaden-
Weiterfresserschaden: https://youtu.be/8teoiGs98ew?si=d8oK_Fu497U_YlJb&t=2310 Viele Grüße - für das Jurauchsteam - Tobias