Zivilrecht

Kaufrecht

Nacherfüllung

Reichweite - Weiterfresser 1

Reichweite - Weiterfresser 1

25. November 2024

4,8(16.556 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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Klassisches Klausurproblem

Anwältin A kauft bei Autohändler H einen neuen BMW. In diesem ist schon bei Gefahrübergang eine mangelhafte Zündkerze in den Motor eingebaut. Nach drei Monaten schmilzt die Zündkerze während der Fahrt und brennt ein Loch durch den gesamten Motor.

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Einordnung des Falls

Reichweite - Weiterfresser 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB).

Genau, so ist das!

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer nach § 439 BGB Nacherfüllung verlangen (§ 437 Nr. 1 BGB). Er kann dabei als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) verlangen (§ 439 Abs. 1 BGB). An eine einmal getroffene Wahl ist der Käufer nach hM bis zur Vornahme der Nacherfüllung grundsätzlich nicht gebunden (Grenze: § 242 BGB). Bei der Nachbesserung ist der Verkäufer grundsätzlich verpflichtet, den Mangel selbst oder durch einen Dritten zu beseitigen. Bei der Ersatzlieferung ist der Verkäufer zur Lieferung einer anderen – mangelfreien, im Übrigen aber gleichartigen und gleichwertigen – Sache verpflichtet.
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2. Die Nachbesserung umfasst den Austausch der Zündkerze.

Ja, in der Tat!

Im Rahmen der Nacherfüllung ist der Mangel in der Form, wie er bei Gefahrübergang vorlag, zu beseitigen.

3. Die Nachbesserung umfasst nicht den Austausch des inzwischen mangelhaft gewordenen Motors. Ein Ersatz hierfür ist nur im Rahmen eines verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruchs möglich.

Nein!

Hat sich der Mangel seit Gefahrübergang verschlimmert oder auf andere Teile der Kaufsache ausgedehnt (Weiterfresserschaden), so sind nach hM die daraus resultierenden Schäden im Rahmen der Nacherfüllung zu beseitigen. Denn sie wurden durch den Mangel und damit durch ein pflichtwidriges Verhalten des Verkäufers verursacht. Dem Käufer hilft die Nacherfüllung nur wenig, wenn der Verkäufer den Mangel bloß so beseitigen müsste, wie er bei Gefahrübergang bestand, und den Weiterfresserschaden nur bei Vertretenmüssen als Schadensersatz ersetzen müsste.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

cjackson94

cjackson94

1.3.2023, 18:29:12

Wo bzw. wie prüfe ich denn den

Weiterfresserschaden

im Rahmen der Nacherfüllung? Spreche ich das als eigenen Punkt „Umfang der Nacherfüllung“ an?

BECCA

Becca_la

17.5.2023, 18:34:26

Das würde mich auch interessieren @[Jurafuchs](137809)

RO

Rozaa

30.6.2023, 23:45:36

Mich auch ;)

BI

Bilbo

8.8.2023, 14:20:04

Dito @[Lukas_Mengestu](136780) ?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

8.8.2023, 15:53:46

Hallo zusammen, in der Tat prüft ihr zunächst die Voraussetzungen des

Nacherfüllungsanspruch

es, also in erster Linie (1) wirksamer Kaufvertrag und (2) Mangel bei

Gefahrübergang

. Im Anschluss kommt ihr dann zur Rechtsfolge, wo ihr ausführt, dass nicht nur die mangelhafte Zündkerze, sondern auch der beschädigte restliche Motor vom

Nacherfüllungsanspruch

umfasst ist. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

BI

Bilbo

8.8.2023, 16:12:23

Danke!

Blan

Blan

17.8.2023, 08:37:47

Der Fall thematisiert den engen

Mangelfolgeschaden

. Der Vollständigkeit halber hätte ich es gut gefunden, dass auch dargestellt wird, dass dieser nach herrschender Meinung über den

Schadensersatz neben der Leistung

ersatzfähig ist, sofern sich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine isolierte Reparatur der Sache als sinnlos erweist. Das würde eben auch bedeuten, dass eine etwaige

Fristsetzung

(und eben auch das Primat der Nacherfüllung) entfallen würde. Der Fall indiziert meiner Meinung nach, dass die Nacherfüllung hier in jedem Fall vorrangig ist. Ich weiß, dass es sich bei dem engen

Mangelfolgeschaden

um eine Streitigkeit aus dem Schuldrecht AT handelt, aber ich meine ebenfalls, dass mir bei Bearbeitung des Schuldrecht AT Kapitels dieser Fall gar nicht untergekommen ist. 

BASA

Barbara Salesch

17.1.2024, 23:04:00

Besteht abseits der Terminologie ein Unterschied zwischen dem Weiterfresser- und dem

Mangelfolgeschaden

?

Natze

Natze

17.2.2024, 16:26:02

Ich habe es mir gemerkt, dass der

Mangelfolgeschaden

, ein Schaden an anderen

Rechtsgüter

n des Käufers Eintritt als an der Kaufsache selbst. Beim

Weiterfresserschaden

breitet sich bei der mangelhaften Sache selbst weiter, also „frisst sich weiter oder tiefer“

BE

Bioshock Energy

1.10.2024, 14:58:24

Und der

Mangelfolgeschaden

wird über das Deliktsrecht gelöst und der

Weiterfresserschaden

über das Mängelgewehrleistungsrecht, sofern dessen Voraussetzungen vorliegen?


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