Verteidigungswille als einziges Handlungsmotiv?

9. Mai 2023

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs Illustration: A stiehlt gerade das Sparschwein des B und ist mit einem Besser bewaffnet. B schlägt mit einem zerbrochenen Besenstiel auf As Kopf ein.

Erkennbar unter Drogen stehend, nimmt A dem B sein Sparschwein weg und flüchtet. Um es zurückzuerhalten und um A Schmerzen zuzufügen, schlägt B mit einem zerbrochenen Besenstiel auf As Kopf ein. A hält schützend ein Messer vor sich, wird aber dennoch getroffen und erleidet eine Platzwunde.

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