für Eigentumsschäden
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K überlegt, sich einen Tesla zuzulegen. Da er noch skeptisch ist, überredet ihn der Verkäufer V zu einer Probefahrt. K fährt den fabrikneuen Tesla aus Unachtsamkeit gegen eine Straßenlaterne.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
für Eigentumsschäden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat einen vertraglichen Schadensersatzanspruch gegen K (§§ 280 Abs. 1, 433 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zwischen V und K bestand im Unfallzeitpunkt ein vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB).
Ja!
3. Aus culpa in contrahendo (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB) kann der Geschädigte auch Ersatz für Eigentumsschäden verlangen.
Genau, so ist das!
4. V hat gegen K einen Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo wegen der Beschädigung des Teslas (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 2, 241 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
5. V hat zudem einen deliktischen Schadensersatzanspruch gegen K (§ 823 Abs. 1 BGB).
Ja!
Fundstellen
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