Zivilrecht
Werkrecht
Werkunternehmerpfandrecht
Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts an Sachen, die nicht dem Besteller gehören? (str.)
Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts an Sachen, die nicht dem Besteller gehören? (str.)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B hat von V einen Smart unter Eigentumsvorbehalt erworben. Vor Zahlung der letzten Rate, bringt er den Smart zur Umlackierung zu U. Als B seine Raten nicht zahlt, tritt V wirksam vom Kaufvertrag zurück. B zahlt auch den Werklohn an U nicht.
Diesen Fall lösen 78,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts an Sachen, die nicht dem Besteller gehören? (str.)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 10 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. U könnte eine Mitnahme des Smarts durch B verweigern, wenn ihm ein Werkunternehmerpfandrecht zusteht (§ 647 BGB).
Ja, in der Tat!
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2. U steht eine Forderung aus dem Werkvertrag gegen B zu.
Ja!
3. Das Auto des B ist ein taugliches Pfandobjekt des Werkunternehmerpfandrechts (§ 647 BGB).
Genau, so ist das!
4. Das Werkunternehmerpfandrecht am Anwartschaftsrecht bestand auch nach Rücktritt des V vom Kaufvertrag fort (§ 647 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
5. Kann das Pfandrecht nach §§ 1207, 932ff. BGB gutgläubig erworben werden?
Nein!
6. Können die §§ 1207, 932 ff. BGB durch den Verweis aus § 1257 BGB entsprechend angewendet werden?
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Nach der h.M. ist der gutgläubige Erwerb durch eine analoge Anwendung des § 1207 BGB möglich.
Nein, das trifft nicht zu!
8. Die h.M. lehnt einen gutgläubigen Erwerb des Werkunternehmerpfandrecht gänzlich ab.
Ja!
9. Steht U nach Ausübung des Rücktritts durch V ein Werkunternehmerpfandrecht zu (§ 647 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
10. U hat bei Übergabe des Smart ein Werkunternehmerpfandrecht am Anwartschaftsrecht des B erworben (§ 647 BGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Philippe
26.8.2022, 17:10:36
Kurze Verständnisfrage: Kommt es auf diesen Streit überhaupt an? Das wäre ja nur dann der Fall, wenn das
Pfandrecht am Anwartschaftsrechtein Recht zum Besitz gegenüber dem Eigentümer begründet. Nach der Rechtsprechung des BGH kann das
Anwartschaftsrechtselbst aber kein Recht zum Besitz sein. Folglich kann auch das
Pfandrecht am Anwartschaftsrechtkein Recht zum Besitz gegenüber dem Eigentümer sein. Letztlich besteht vor dem Rücktritt ohnehin ein
abgeleitetes Besitzrecht, weil der Unternehmer zur Herausgabe nur Zug um Zug gegen Zahlung der Vergütung verpflichtet ist und Zurückbehaltungsrechte nach der Rspr. ebenfalls ein Recht zum Besitz begründen.
Lukas_Mengestu
17.10.2022, 14:14:41
Hallo Philippe, hier sind zwei verschiedene Punkte zu unterscheiden: a) das Werkunternehmer
pfandrecht am Anwartschaftsrechtund b) das Werkunternehmerpfandrecht an der Sache selbst. Das
Pfandrecht am Anwartschaftsrechtist nach dem Rücktritt nichts mehr wert, deswegen ist zu überlegen, ob der Unternehmer ggfs. gutgläubig ein Pfandrecht an der übergebenen Sache erworben hat, obwohl es sich hierbei gerade nicht um eine "Sache des Bestellers" handelt. Diese Probleamtik ist ein absoluter Klassiker und sehr prüfungsrelevant. Denn würde man dies bejahen, so stünde dem Unternehmer tatsächlich ein eigenes
BesitzrechtiSv § 986 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
lililaw
26.11.2022, 13:07:28
Das kam in der ersten Zivilrechtsklausur in Baden-Württemberg im Frühjahr 2022 dran.
Nora Mommsen
26.11.2022, 17:44:09
Liebe lililaw, das haben wir direkt getaggt! Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
ChrisSch
24.8.2023, 16:27:50
Examenstreffer! Kam heute sehr ähnlich im der ersten Zivilrechtsklausur im Saarland
Lord Denning
27.2.2024, 10:29:15
Liebes Jurafuchs-Team, ich verstehe nicht ganz, warum § 1287 I 1 analog für die Erstreckung des Pfandrechts bei Erstarkung auf das Eigentum angewendet wird. Vielen Dank für eine Antwort schon mal im Voraus ;)