Zivilrecht
Werkrecht
Werkunternehmerpfandrecht
Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts an Sachen, die nicht dem Besteller gehören? (str.)
Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts an Sachen, die nicht dem Besteller gehören? (str.)
25. Januar 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B hat von V einen Smart unter Eigentumsvorbehalt erworben. Vor Zahlung der letzten Rate, bringt er den Smart zur Umlackierung zu U. Als B seine Raten nicht zahlt, tritt V wirksam vom Kaufvertrag zurück. B zahlt auch den Werklohn an U nicht.
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Einordnung des Falls
Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts an Sachen, die nicht dem Besteller gehören? (str.)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 10 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. U könnte eine Mitnahme des Smarts durch B verweigern, wenn ihm ein Werkunternehmerpfandrecht zusteht (§ 647 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. U steht eine Forderung aus dem Werkvertrag gegen B zu.
Ja!
3. Das Auto des B ist ein taugliches Pfandobjekt des Werkunternehmerpfandrechts (§ 647 BGB).
Genau, so ist das!
4. Das Werkunternehmerpfandrecht am Anwartschaftsrecht bestand auch nach Rücktritt des V vom Kaufvertrag fort (§ 647 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
5. Kann das Pfandrecht nach §§ 1207, 932ff. BGB gutgläubig erworben werden?
Nein!
6. Können die §§ 1207, 932 ff. BGB durch den Verweis aus § 1257 BGB entsprechend angewendet werden?
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Nach der h.M. ist der gutgläubige Erwerb durch eine analoge Anwendung des § 1207 BGB möglich.
Nein, das trifft nicht zu!
8. Die h.M. lehnt einen gutgläubigen Erwerb des Werkunternehmerpfandrecht gänzlich ab.
Ja!
9. Steht U nach Ausübung des Rücktritts durch V ein Werkunternehmerpfandrecht zu (§ 647 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
10. U hat bei Übergabe des Smart ein Werkunternehmerpfandrecht am Anwartschaftsrecht des B erworben (§ 647 BGB).
Genau, so ist das!
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