Kein Rechtsmangel bei gutgläubigem (lastenfreien) Erwerb
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K sucht einen Fjällräven-Rucksack und wird auf eBay Kleinanzeigen fündig. Als sie ihn bei V, der in einer Mietwohnung wohnt, abholen will, erkundigt sie sich, ob alle Mietforderungen bezahlt sind und an der Sache kein Vermieterpfandrecht besteht. V beteuert, alles sei in Ordnung. In Wahrheit hat V seit Monaten nicht mehr seine Miete bezahlt. K nimmt den Rucksack mit.
Einordnung des Falls
Kein Rechtsmangel bei gutgläubigem (lastenfreien) Erwerb
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Belastung einer Kaufsache mit einem Pfandrecht stellt einen Rechtsmangel dar (§ 435 BGB).
Genau, so ist das!
2. Der Rucksack ist rechtsmangelhaft (§ 435 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!