Irrtum über den Kausalverlauf (Unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf bei mehraktigem Tatgeschehen – „Scheunenmord“-Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A verpasst O heimtückisch mit einer Metallstange Schläge auf den Kopf, die nach einiger Zeit zum Tod geführt hätten. Er hält O für tot und fährt weg. Als A zurückkehrt und merkt, dass O noch lebt, schneidet er ihm die Kehle durch. O kann sich infolge der Schädelverletzung nicht wehren und stirbt infolge des Schnittes.
Einordnung des Falls
Irrtum über den Kausalverlauf (Unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf bei mehraktigem Tatgeschehen – „Scheunenmord“-Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Schläge mit der Metallstange waren kausal für den Tod des O.
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Genau, so ist das!
2. Dass der konkrete Todeserfolg erst durch das Durchschneiden der Kehle eintrat, ist eine wesentliche Abweichung vom vorgestellten Kausalablauf (Todeseintritt infolge der Schläge).
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Nein, das trifft nicht zu!
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Geasoph
10.9.2021, 11:50:25
Wie ist es zu bewerten, dass A zwischenzeitlich weggefahren ist und damit eine zeitliche Zäsur stattfand ?

Harun
8.12.2021, 13:33:36
Hier überhaupt nicht relevant. Es ging isoliert um die Frage der Kausalität.