Garantie
5. Juli 2025
13 Kommentare
4,7 ★ (24.765 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bodybuilderin B möchte eine neue Klimmzugstange. Auf ihre Bedenken bzgl. der Stabilität garantiert ihr Händler H, sie könne sich diesbezüglich auf die von ihm vertriebenen Produkte zu 100% verlassen. Dafür stehe er mit seinem Namen. Schon bei ihrem ersten Training bricht die Stange wegen eines nicht sichtbaren Materialfehlers, wobei sich B verletzt.
Diesen Fall lösen 76,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Garantie
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein kaufrechtlicher Schadensersatzanspruch der B (§§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB) setzt voraus, dass H den Materialfehler zu vertreten hatte.
Genau, so ist das!
2. H hat der B fahrlässig eine mangelhafte Klimmzugstange verkauft.
Nein, das trifft nicht zu!
3. H hat eine Garantie hinsichtlich der Stabilität der Klimmzugstange abgegeben.
Ja!
4. H hat den Mangel der Klimmzugstange zu vertreten.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CR7
30.3.2023, 13:26:00
Wieso ist es hier nicht 280 I,III, 282?

lennart20
10.6.2023, 12:20:13
Stella2244
16.5.2024, 18:05:03
Würde mich auch interessieren, müsste ihr ja eigentlich nicht mehr zuzumuten sein

kevinrbe
11.9.2024, 15:27:58
Ich denke, der Grund liegt darin, dass es sich vorliegend um
kaufrechtliche Gewährleistung handelt. Daher sind für die Rechte des Käufers bei Mängeln § 437 anzuwenden, wo in § 437 Nr. 3 der § 282 nicht genannt wird! Ich meine, der Grund, warum § 282 nicht unter § 437 Nr. 3 genannt wird, liegt darin, dass § 282 auf die Ver-letzung von nicht leistungsbezogenen
Nebenpflichtenabzielt, die nicht direkt mit der Mangelhaftigkeit der Kaufsache zusammenhängen, während sich § 437 Nr. 3 hauptsächlich bzw. überwiegend mit Mängeln und deren Folgen beschäftigt. Der
Schuldner erfüllt also seine
Leistungspflichtbei § 282 noch, was bei Vorliegen von Sachmängeln eher nicht der Fall ist. Im MüKo habe ich unter § 437 den § 282 nicht ein einziges Mal gefunden, weswegen ich mir der Korrektheit meiner Antwort nicht gänzlich sicher bin. Es spricht aber immerhin nicht dagegen. :D
cornelius.spans
14.12.2024, 15:45:11
Hi, wenn ich die Frage von @[CR7](145419) richtig verstehe, geht es darum, welche Rechtsgrundlage für den
Schadensersatzanspruch einschlägig ist. Im Sachverhalt geht es explizit darum, dass sich B verletzt. Bei der Prüfung geht es daher um den
Schaden, der der B durch die Verletzung entstanden ist. Z.B.: Schmerzen, Behandlungskosten. Da diese Schäden nicht durch eine rechtzeitige
Nacherfüllungentfallen würden und keine reinen Verzögerungsschäden sind, handelt es sich um einen
Schadensersatz neben der Leistung. Richtige Anspruchsgrundlage ist hierfür der §
280 I BGB. § 280 I,III BGB ist nur für
Schadensersatz statt der Leistungeinschlägig.
benjaminmeister
14.12.2024, 19:58:18
@[cornelius.spans](264551) so würde ich das auch sehen.

Lenny Hallqvist
8.4.2025, 16:36:35
Siehe Titel. Die Fragen sind zumindest missverständlich formuliert, insbes. erste und zweite.

JCF
3.6.2025, 16:12:12
In dem Satz "Hinzukommt, dass der Fehler auch bei einer solchen Untersuchung nicht zu erkennen gewesen wäre" müsste es "Hinzu kommt" heißen. vgl. https://blog.leo.org/2014/04/24/wenn-hinzu-kommen-korrekt-getrennt-geschrieben-wird/ 😉

JCF
3.6.2025, 16:13:50
In dem Satz "H hat B versichert, dass er für die verkauften persönlich Produkte einstehen werde [...]" sind die Wörter "persönlich" und "Produkte" vertauscht. 😉

JCF
3.6.2025, 16:23:11
Und auf dem Shirt von Händler H steht "V". 🧐

Linne Hempel
3.6.2025, 17:13:03
Hallo JCF, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team