Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Fristsetzung auch bei kranken Tieren erforderlich
K kauft von V eine Katze. K und V vereinbaren, dass die Katze gesund übereignet wird. Schon am Tag nach der Übergabe zeigt die Katze Symptome einer bereits zuvor bestehenden Erkältung. K informiert V über diese. Da V nicht reagiert, bringt K die Katze direkt zum Tierarzt und fordert die Tierarztkosten von V.