Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Jurastudent will „Sekretärin“ werden - AGG-Hopping 2.0
Kfz-Meisterin M schreibt eine Vollzeitstelle für eine „Sekretärin“ aus. Jurastudent J bewirbt sich ohne ernsthafte Absicht darauf, um an Geld zu kommen. Wie geplant, stellt M stattdessen eine Frau ein und lehnt Js Bewerbung ab. J verlangt nun Entschädigung wegen Geschlechterdiskriminierung.
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Fall zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung (BAG, Beschl. v. 13.09.2022 - 1 ABR 22/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Das BAG hatte zu entscheiden, ob eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestehe. Eine Pflicht zur Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten könnte sich aus einer (unionsrechtskonformer) Auslegung des § 3 Abs. 1 ArbSchG ergeben. Aus den Gesetzesmaterialien gehe hervor, dass § 3 ArbSchG lediglich der Umsetzung einer europäischen Vorgabe (Art. 6 Abs. 1 Unterabschn. 1 RL 89/391/EGW) diene. Nach Vorstellung des Gesetzgebers sollte ihr insoweit dieselbe Bedeutung wie der unionsrechtlichen Vorgabe zukommen. Der EuGH habe sich zur Begründung der Arbeitszeiterfassungspflicht unter anderem auf Art. 6 Abs. 1 der RL 89/391/EWG gestützt. Daraus ergebe sich, dass eine solche Zeiterfassung auch im Einklang mit dem Gesetzeszweckd des § 3 Abs. 1 ArbSchG stehe (RdNr. 47).
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Kündigungsschutzklage – Präklusion gemäß §§ 4 S. 1, 7 KSchG
A war bei B fest angestellt. Er unterhielt zwar eine Wohnung in Deutschland, hielt sich aber überwiegend in Katar auf, was B bekannt war. B kündigte A durch Kündigungsschreiben, das an die Adresse in Deutschland adressiert war. Einen Monat nach Zugang der Kündigung erhebt A Kündigungsschutzklage.