Sicherungsrechte an beweglichen Sachen: 4 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Definitionen zum Thema Sicherungsrechte an beweglichen Sachen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Diese Definitionen zum Thema Sicherungsrechte an beweglichen Sachen wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Anwartschaftsrecht (vor § 929 BGB)
Was versteht man unter einem „Anwartschaftsrecht“?
Sicherungsübereignung (§§ 929 S. 1, 930 BGB)
Was versteht man unter einer „Sicherungsübereignung“ (§§ 929 S. 1, 930 BGB)?
Eigentumsvorbehalt (§ 449 Abs. 1 BGB)
Was versteht man unter einem „Eigentumsvorbehalt“ (§ 449 Abs. 1 BGB)?
Eigentumsvorbehalt, verlängert (§§ 929 S. 1, 158 Abs. 1, 185 Abs. 1, 398 BGB)
Was versteht man unter einem „verlängertem Eigentumsvorbehalt“ (§§ 929 S. 1, 158 Abs. 1, 185 Abs. 1, 398 BGB)?
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten
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