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Haftung für Schäden durch ein „Hundegetümmel“
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheEinordnung
Fälle mit Tierbezug sind in der juristischen Ausbildung bei den Prüfungsämtern sehr beliebt. Während Pferde vor allem im Kaufmängelgewährleistungsrecht herangezogen werden, haben Hunde ihren großen Auftritt im Deliktsrecht. Der vorliegende Fall zwingt Prüflinge, sich strukturiert mit den deliktischen Vorschriften und insbesondere den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der Tierhalterhaftung (§ 833 S. 1 BGB) auseinanderzusetzen. Aufgrund der offenen Frage, was genau den Sturz der Klägerin verursacht hat, eignet sich die Fallgestaltung zudem gut, um im zweiten Examen das Verständnis von Referendar:innen im Hinblick auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zu schulen.
Prüfungsschema
Wie prüfst Du einen Schadensersatzanspruch aus Tierhalterhaftung (§ 833 S. 1 BGB)?
- Tatbestand
- Rechtsgutsverletzung (Personen- oder Sachschaden)
- Schadenverursachung durch ein Tier
- Haftungsbegründende Kausalität (Äquivalenztheorie)
- Spezifische Tiergefahr (Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens)
- Anspruchsgegner ist Tierhalter
- Kein Ausschluss gemäß § 833 S. 2 BGB (Nutztierprivileg)
- Rechtsfolge: Schadensersatz
- Ersatzfähiger Schaden (§§ 249 ff. BGB)
- Kausalität zwischen Rechtsgutsverletzung und Schaden
- Mitverschulden des Anspruchstellers (§ 254 BGB)?
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