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Rechtsprechung Zivilrecht

Deliktsrecht

Haftung für Schäden durch ein "Hundegetümmel"

Haftung für Schäden durch ein "Hundegetümmel"

9. Mai 2023

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs Illustration zum Fall Haftung für Schäden durch ein "Hundegetümmel" (OLG Koblenz, 09.12.2019, 12 U 249/18): Eine Person geht mit ihrem Hund spazieren. Ein anderer Hund stürzt sich auf den Hund der Person. Die Person fällt im Getümmel zu Boden.
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besonders examenstauglich

A geht mit ihren angeleinten Hunden spazieren. Plötzlich entläuft B's Hund aus dessen eingezäunten Grundstück und trifft auf A's Hunde. Bei dem nachfolgenden Getümmel stürzt A, die ihre Hunde immer noch festhält, zu Boden und bricht sich den Arm. Sie begehrt von B Schadenersatz inklusive Schmerzensgeld.

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