Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2015
Schadensersatz trotz Bestätigung eines Vertrages
Schadensersatz trotz Bestätigung eines Vertrages
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V eine Wohnung. Dann wird ihm bekannt, dass V ihn über Schimmelbefall getäuscht hat. Dennoch schreibt K dem V: „Mit dem Erwerb der Wohnung bin ich trotz Schimmels vollumfänglich zufrieden. Zum Glück habe ich den Kaufvertrag unterschrieben!“ Später verlangt K Rückzahlung des Kaufpreises wegen arglistiger Täuschung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schadensersatz trotz Bestätigung eines Vertrages
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Rücktritts nach §§ 437 Nr. 2, 323 BGB liegen vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die tatbestandlichen Voraussetzungen eines „großen“ Schadensersatzes (also Schadensersatz statt der ganzen Leistung) gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1,3, 281 Abs. 1 S. 3 BGB liegen vor.
Ja, in der Tat!
3. Die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Anspruches auf Vertragsaufhebung gemäß §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB liegen vor.
Ja!
4. K kann Rückzahlung nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB verlangen, wenn er den Vertrag wirksam anficht.
Genau, so ist das!
5. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 123 Abs. 1 BGB liegen vor.
Ja, in der Tat!
6. Die Anfechtung gemäß § 123 Abs. 1 BGB ist vorliegend dennoch ausgeschlossen.
Ja!
7. Die Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts als solches schließt Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung und Vertragsaufhebung aus.
Nein, das ist nicht der Fall!
8. Die Bestätigung enthält ein konkludentes Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages (§ 397 BGB) hinsichtlich aller aus dem Anfechtungstatbestand folgender Ansprüche.
Ja, in der Tat!
9. Gemäß § 151 S. 1 BGB ist die Annahme des Angebots auf Erlass eines Erlassvertrages entbehrlich.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Whiskey
15.11.2021, 19:17:44
Zwar ist die Anfechtung des Rechtsgeschäfts infolge der Bestätigung ausgeschlossen, aber könnte der Betroffene im vorliegenden Fall nicht die Bestätigung selbst als Willenserklärung anfechten, wenn er bei deren Abgabe einem Irrtum (etwa über das Ausmaß des Schimmelbefalls) unterlag?
Lukas_Mengestu
15.11.2021, 20:13:58
Hallo Whiskey, in der Tat handelt es sich bei der Bestätigung um eine Willenserklärung, die selbstständig ebenfalls angefochten werden kann. Allerdings müsste es natürlich auch für diese Anfechtung einen entsprechenden Anfechtungsgrund geben. Im Sachverhalt gibt es dafür in diesem Beispiel keinen Anhaltspunkt. Besteht die von Dir eingebrachte Abwandlung, dass sich K über den Umfang des Befalls und damit auch dem Umfang seiner Bestätigung irrt, könnte dies wohl als Inhaltsirrtum zu qualifizieren sein, der für sich genommen zur Anfechtung der Bestätigung berechtigen würde. Dadurch wäre auch das ursprüngliche Geschäft wieder anfechtbar. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Whiskey
15.11.2021, 20:25:37
Besten Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort 👍
Lukas_Mengestu
15.11.2021, 21:23:10
Immer wieder gerne :-)
Amelie
13.9.2024, 19:39:43
Was ist der Unterschied zwischen einem Untätigbleiben und einem Schweigen?
Jojo23
19.10.2024, 12:57:21
Ich stehe gerade irgendwie total auf dem Schlauch bei der Frage, wie ich das ganze gutachterlich aufbereiten würde. Kann mir jemand helfen? Danke!