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Eintragung eines Kfz im Schengener Informationssystem als Rechtsmangel
Eintragung eines Kfz im Schengener Informationssystem als Rechtsmangel
30. August 2025
27 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft 2011 von B einen Audi Q7. Dieser war im Jahr 2009 in Rumänien von der früheren Besitzerin X nicht an Leasinggeber Y zurückgegeben worden, was K nicht weiß. 2013 wird das Fahrzeug zur Sicherstellung im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. K wird an der serbischen Grenze angehalten, der Audi beschlagnahmt und an Y übergeben. K erklärt B den Rücktritt vom Kaufvertrag.
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