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Raub – Zueignungsabsicht bei Handeln in „Knast-Weh“?

einfach
schwer
14. Juni 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Die kürzlich aus der Haft entlassene A möchte zurück in das "geregelte Leben der JVA". A beschließt hierfür einen Raub vorzutäuschen. Dazu sprüht sie der Passantin P Tierabwehrspray (="Pfefferspray") ins Gesicht und entwendet ihr das Handy. Wie geplant, wird A nach einigen Metern von Zeugen aufgehalten und später festgenommen.

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