Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Zivilrecht

Kaufrecht

"Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden

"Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden

8. Januar 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

K kauft von V ein bebautes Grundstück für €80.000. Sie vereinbaren im Kaufvertrag, dass V verpflichtet ist, später auftretende Feuchtigkeitsmängel im Schlafzimmer zu beseitigen. Nach Übergabe tritt im Schlafzimmer Feuchtigkeit auf. K fordert V erfolglos unter Fristsetzung zur Beseitigung auf. Als V weiter untätig bleibt, verlangt K von ihm Zahlung der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von €8.000.

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