Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Zivilrecht
Kaufrecht
"Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden
"Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden
8. Januar 2026
30 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V ein bebautes Grundstück für €80.000. Sie vereinbaren im Kaufvertrag, dass V verpflichtet ist, später auftretende Feuchtigkeitsmängel im Schlafzimmer zu beseitigen. Nach Übergabe tritt im Schlafzimmer Feuchtigkeit auf. K fordert V erfolglos unter Fristsetzung zur Beseitigung auf. Als V weiter untätig bleibt, verlangt K von ihm Zahlung der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von €8.000.
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