Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Zivilrecht

Kaufrecht

Können „fiktive“ Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht weiterhin verlangt werden?

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Können „fiktive“ Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht weiterhin verlangt werden?

12. März 2026

35 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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Klassisches Klausurproblem

K kauft von V ein bebautes Grundstück für €80.000. Sie vereinbaren im Kaufvertrag, dass V verpflichtet ist, später auftretende Feuchtigkeitsmängel im Schlafzimmer zu beseitigen. Nach Übergabe tritt im Schlafzimmer Feuchtigkeit auf. K fordert V erfolglos unter Fristsetzung zur Beseitigung auf. Als V weiter untätig bleibt, verlangt K von ihm Zahlung der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von €8.000.

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