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BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.: 265 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 265 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a. für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a. wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Gezielter Messerstich ins Herz

Radiologe R gerät mit seinem Kollegen O hinsichtlich der Finanzierung einer neuen Praxis in dauerhaften Streit. Er will O mit einem gezielten Messerstich ins Herz aus dem Weg räumen. O stirbt kurz nach dem Stich.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

KFZ als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

T möchte O eins auswischen. Er spiegelt O vor, Hilfe beim Einparken seines Autos zu brauchen. O stellt sich in die Parkbucht und beginnt T einzulenken. Anstatt zu parken, gibt T jedoch Gas und fährt O an. Durch den Stoß des Anfahrens erleidet O Prellungen und einen Knochenbruch.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Pfefferspray als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

T sprüht O Pfefferspray ins Gesicht. Bei O kommt es zu einem brennenden Schmerz in den Augen, einer Schwellung der Schleimhäute und Atemnot.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Hinterlistiger Überfall – Ausnutzen des Schlafs des Opfers (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

Jurafuchs Illustration zum Gehetzter Hund Fall (BGH 26.2.1960 , 4 StR 582/59 , BGHSt 14, 152): Hundehalter hetzt seinen Hund auf eine Person. Dieser beißt der Person ins die linke Hand.
Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Gehetzter Hund Fall (BGH 26.2.1960 , 4 StR 582/59 , BGHSt 14, 152): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

T hat seine Hündin darauf abgerichtet, Menschen anzuspringen und zu beißen. Auf Geheiß des T springt sie den O an und beißt ihm so stark in das linke Handgelenk, dass O eine tiefe Wunde davonträgt.

Jurafuchs Illustration: A und B fahren in Autos von dem schwerverletzten Radfahrer R weg, den A gerade überfahren hat.
Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

Die Garantenstellung als besonderes persönliches Merkmal - Jurafuchs

Der BGH hat klargestellt, dass die Garantenstellung aus Ingerenz, also aufgrund eines früheren Fehlverhaltens, ein besonderes persönliches Merkmal darstellt. Dieses kann nicht einfach auf andere Beteiligte übertragen werden kann. Dies entschied das Gericht in einem Fall, in dem ein Autofahrer nach einem tödlichen Unfall einem Freund bei der Beseitigung von Beweismitteln geholfen hatte. Der Fahrer war auf Bitten seines Freundes, der den Unfall unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein verursacht hatte, an den Unfallort zurückgekehrt.

Die neuesten Fälle zum Thema BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

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BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten

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