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Vorschuss für Störungsbeseitigung? - Anwendbarkeit des § 281 BGB auf § 1004 BGB („Pappelwurzel-Fall“)
Vorschuss für Störungsbeseitigung? - Anwendbarkeit des § 281 BGB auf § 1004 BGB („Pappelwurzel-Fall“)
26. August 2025
33 Kommentare
4,6 ★ (103.187 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E und N sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Als die Wurzeln von Es Pappel auf Ns Grundstück eindringen und die gepflasterte Einfahrt beschädigen, fordert N die E zur Beseitigung auf. E verweigert dies. Daraufhin verlangt N stattdessen €2.000 für die geplante, bevorstehende Reparatur.
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