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Partei- und Prozessfähigkeit
Die Gurken-GbR besteht aus den Gesellschaftern G1 und G2. Sie hatte schon vor einem Jahr für €5.000 Gurkengläser bei Hersteller H gekauft, die Rechnung jedoch nie beglichen. H will klagen.
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Beteiligung Minderjähriger
Vater V will mit seiner 14-jährigen Tochter T eine GbR gründen, in der sie einen An- und Verkauf von seltenen Pokemon-Karten betreiben. V hat das dafür notwendige Kapital, T die Expertise.
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Wirkung des Widerspruchs gegen Geschäftsführungsmaßnahme eines GbR-Gesellschafters
A und B machen sich nach dem zweiten Examen mit der A & B Rechtsanwälte GbR selbständig. Jede von ihnen darf ohne die andere die Geschäfte der GbR führen und die Gesellschaft vertreten. A möchte für die Gesellschaft einen teuren Audi R8 als neuen Geschäftswagen kaufen. B widerspricht, das sei viel zu teuer für eine Kanzlei ohne Mandanten. A kauft den Audi trotzdem im Namen der GbR.
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Gesamtschuld zwischen Gesellschaftern untereinander
Die Schwestern S1 und S2 betreiben die Autoreparatur-GbR und kaufen bei V eine neue Hebebühne. Als V von S1 Bezahlung verlangt, meint diese, die schulde nur den halben Kaufpreis. Die andere Hälfte müsse sich V von ihrer Schwester S2 holen.
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actio pro socio
Die Crypto-GbR besteht aus den Schwestern S1 und S2 sowie dem Freund F der S2. Kraft Gesellschaftsvertrages jeder Gesellschafter zur Erbringung einer Einlage in Höhe von €5.000 verpflichtet, die jedoch F noch nicht erbracht hat. Trotz Aufforderung durch S1 weigert sich die alleingeschäfts- und vertretungsbefugte S2, ihren Freund F auf Leistung der Einlage zu verklagen.
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Immobilienerwerb & Veräußerung durch GbR
S und T gründen die Immo-GbR (I) und lassen diese ins Gesellschaftsregister eintragen (eGbR). Im Namen der I erwerben sie ein Grundstück. I wird ins Grundbuch eingetragen. Später scheidet S aus und B tritt als neuer Gesellschafter ein. Der Wechsel wird im Register nicht eingetragen. T will das Grundstück an K veräußern. Als B widerspricht, nimmt T einfach S mit zum Notar. K weiß von nichts.
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Kündigung des Geselllschaftsvertrags
Die Schwestern S1 und S2 betreiben die Buchbindungs-GbR, die auf unbestimmte Zeit bestehen soll. Nach zuletzt roten Zahlen erklärt S1 der S2 die Kündigung des Gesellschaftsvertrags, um nicht noch mehr Geld zu verbrennen. Tags darauf möchte S1 die Gesellschaft doch gern weiterführen.
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actio pro socio im Außenverhältnis
Die Crypto-GbR besteht aus den Schwestern S1 und S2 sowie dem Freund F. Sie hat einen Anspruch gegen Kundin K in Höhe von €500. Weil S2 die K gerne mag, weigert sich S2 jedoch trotz Aufforderung durch S1, den Anspruch gegen K durchzusetzen.
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actio pro socio
Die Crypto-GbR besteht aus den Schwestern S1 und S2 sowie dem Freund F der S2. Kraft Gesellschaftsvertrages jeder Gesellschafter zur Erbringung einer Einlage in Höhe von €5.000 verpflichtet, die jedoch F noch nicht erbracht hat. Trotz Aufforderung durch S1 weigert sich die alleingeschäfts- und vertretungsbefugte S2, ihren Freund F auf Leistung der Einlage zu verklagen.
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Erhöhung der Beitragspflicht
A, B und C hatten die 3D-Druck-GbR gegründet und gesellschaftsvertraglich eine Einlage von €5.000 pro Kopf vereinbart. Jetzt beschließen A und B, dass jeder Gesellschafter weitere €5.000 leisten muss, damit ein neues wichtiges 3D-Druckermodell erworben werden kann. C weigert sich.
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Beitragspflicht
Die Jurahasen-GbR besteht aus H1 und H2. Der alleinvertretungsbefugte H1 hatte mit Gläubiger G vereinbart, dass G der GbR ein Darlehen über €5.000 gewährt. Als die Darlehensrückzahlung ein Jahr später fällig wird, ist die GbR dazu nicht in der Lage. Weil G aber die Geschäftsidee für genial hält, möchte er statt der Rückzahlung nun am liebsten der Gesellschaft beitreten.