Konkurrenzen: 8 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 8 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Konkurrenzen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs Illustration: O sieht, dass in ihr Haus eingebrochen wurde. Das Fenster ist beschädigt, der Schmuck auf ihrer Schmuckschatulle fehlt.

Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Neues aus den Konkurrenzen: Einbruchsdiebstahl und Sachbeschädigung - Jurafuchs

In diesem Beschluss verabschiedet sich der BGH nun von der Auffassung, dass die Sachbeschädigung im Wege der Gesetzeskonkurrenz (hier Konsumtion) als üblicherweise mitverwirklichte Straftat, deren Unrechtsgehalt vom Wohnungseinbruchsdiebstahl mit umfasst ist, zurücktritt. Eine Einbruchstat gehe nicht typischerweise mit einer Sachbeschädigung einher. Auch erschöpft sich nicht das Unrecht einer Sachbeschädigung in einer Verurteilung wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls. Die geschützten Rechtsgüter und Rechtsgutsträger sind häufig nicht identisch. Beide Taten stünden vielmehr in Tateinheit zueinander.

Jurafuchs Illustration: A fälscht ein MPU-Gutachten

Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Keine Angst vor Konkurrenzen: Konsumtion zwischen Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung - Jurafuchs

Konkurrenzen mögen viele Studierende nicht. Umso mehr wird eine gute Bearbeitung von den Korrektor*innen geschätzt. Tatsächlich können manche Konkurrenzverhältnisse schwierig sein. In diesem Beschluss hat der BGH klargestellt, dass zwischen der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 Var. 2 StGB) und Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB) Gesetzeseinheit in Form der Konsumtion vorliegt. Es sei kein Fall denkbar, in dem eine Urkunde verfälscht wird, ohne dass sie dadurch zugleich beschädigt, d.h. in ihrem Beweisgehalt geändert wird. Die Urkundenunterdrückung weise daher in diesem Fall keinen eigenen Unrechtsgehalt auf. Tateinheit scheide also aus.

Jurafuchs Illustration: A läuft mit einem Hammer auf die erschrockenen B und N zu.

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Höchstrichterliche Entscheidung zum Studierendenschreck Alternativvorsatz - Jurafuchs

Der Dolus Alternativus zeichnet sich dadurch aus, dass der Wille des Täters sich auf zwei gesetzliche Tatbestände bzw. Taterfolge bezieht, die sich wechselseitig ausschließen. Wie miteinander verbundene, sich gegenseitig ausschließende Erfolge bei verschiedenen Opfern zu behandeln sind, war bisher nicht höchstrichterlich entschieden. Auch wenn der Täter es für ausgeschlossen halte, mehr als ein Delikt zu vollenden, schließe dies nicht den Vorsatz bezüglich beider Delikte, bzw. beiden Taterfolgen aus, so der BGH nun. Dies sei kein „Verstoß gegen Denkgesetze“. Beide Vorsätze könnten miteinander verbunden werden, solange sie nicht den sicheren Eintritt eines der Erfolge zum Gegenstand hätten.

Jurafuchs Illustration: Der gebrechliche T hält der selbstsicheren O eine Flinte vor. Hinter O steht ein Geldsack.

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Gibt es ein Recht auf Selbsthilfe mittels Gewalt aufgrund berechtigter Forderung? - Jurafuchs

Der BGH präzisiert in folgendem Urteil, wie es sich auf die Strafbarkeit auswirkt, wenn der Täter mittels einer Schrotflinte versucht, eine Forderung durchsetzen. So sei die Handlung trotz des legitimen Anspruchs verwerflich i.S.d. § 240 Abs. 2 StGB. Zudem nimmt das Gericht Stellung zu den Anforderungen der Heimtücke. Hiernach hat der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung bewusst auszunutzen. An dem Ausnutzungsbewusstsein fehle es, wenn der Täter die Schutzlosigkeit des Opfers nicht gezielt zur Tötung ausnutze.