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Betriebsschließung im Rahmen von Pandemiebekämpfung kein Betriebsrisiko
Barinhaberin B musste im April 2020 ihre Bar infolge der ergangenen Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus schließen. Da ihre Arbeitnehmer ihre Arbeit nicht erbringen konnten, weigert sich B, den Lohn für April 2020 zu zahlen.
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Zurückbehaltungsrecht bei schleppende Zahlung
Die Hakuna Matata-GmbH (H) zahlt nur schleppend die Löhne ihrer Arbeitnehmer. Mitarbeiterin M hat das immer wieder beanstandet. Als erneut ein fälliger Lohnrückstand i.H.v. zwei Monatsgehältern aufgelaufen ist, insgesamt €1.000, verkündet sie, dass sie erst wieder arbeiten werde, wenn sie ihr Geld erhalte.
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Klage auf Vertragserfüllung
Chris Rolando (C) ist sein fußballerisches Können zu Kopf gestiegen. Er verlangt von seinem Verein FC Elisabeth 1988 Berlin (F) fortan das Doppelte an Gehalt - sonst werde er die restliche Saison nicht spielen. Vorstand V ist erbost und verklagt C im Namen des F auf Vertragserfüllung.