Zivilrechtliche Nebengebiete: 55 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 55 Definitionen zum Thema Zivilrechtliche Nebengebiete für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 6 beliebtesten Definitionen zum Thema Zivilrechtliche Nebengebiete
Diese Definitionen zum Thema Zivilrechtliche Nebengebiete wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Definiere den Begriff „Gewerbe“ (§ 1 HGB):
Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB)
Definiere den Begriff „Handelsgewerbe“ (§ 1 Abs. 2 HGB):
Kaufmännische Einrichtung, Merkmale (§ 1 Abs. 2 HGB)
Definiere die „Merkmale“ eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Betriebs (§ 1 Abs. 2 HGB):
Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis (§ 611a BGB)
Was versteht man unter der „Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis“?
Verschulden (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)
Wann hat der Arbeitnehmer seine Krankheit „verschuldet“(§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)?
Subjektive Einzeltheorie (§§ 1365, 1369 BGB)
Nach der herrschenden Einzeltheorie sind nicht nur Verfügungen über das Vermögen im Ganzen von § 1365 BGB erfasst, sondern auch über Einzelgegenstände, die (nahezu) das gesamte Vermögen ausmachen. Die h.M. vertritt eine subjektive Variante der Einzeltheorie. Was besagt diese?
Die neuesten Definitionen zum Thema Zivilrechtliche Nebengebiete
Diese Definitionen zum Thema Zivilrechtliche Nebengebiete wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Testierfähigkeit (§ 2229 BGB)
Was ist die Testierfähigkeit? Wer ist testierfähig?
Was ist der erbrechtliche Pflichtteil?
Was ist der Testierwille?
Letztwillige Verfügung (§ 1937 BGB)
Was ist eine letztwillige Verfügung?
Verschwendung (§ 1375 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB)
Illoyale Vermögensminderungen nach § 1375 Abs. 2 BGB werden dem Endvermögen des Ehegatten, der diese tätigt, zugerechnet. Darunter fällt auch die „Verschwendung“, § 1375 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB. Was versteht man hierunter?
Zivilrechtliche Nebengebiete: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten
Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.
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