Zivilrechtliche Nebengebiete: 55 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 55 Definitionen zum Thema Zivilrechtliche Nebengebiete für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 6 beliebtesten Definitionen zum Thema Zivilrechtliche Nebengebiete
Diese Definitionen zum Thema Zivilrechtliche Nebengebiete wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Definiere den Begriff „Gewerbe“ (§ 1 HGB):
Kaufmännische Einrichtung, Merkmale (§ 1 Abs. 2 HGB)
Definiere die „Merkmale“ eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Betriebs (§ 1 Abs. 2 HGB):
Negative Publizität des Handelsregisters (§ 15 Abs. 1 HGB)
Was versteht man unter der „negativen Publizität“ des Handelsregisters bei fehlender Voreintragung (§ 15 Abs. 1 HGB)?
Was versteht man unter einem „Erbvertrag“ (§ 2274 BGB)?
Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis (§ 611a BGB)
Was versteht man unter der „Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis“?
Die neuesten Definitionen zum Thema Zivilrechtliche Nebengebiete
Diese Definitionen zum Thema Zivilrechtliche Nebengebiete wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Testierfähigkeit (§ 2229 BGB)
Was ist die Testierfähigkeit? Wer ist testierfähig?
Was ist der erbrechtliche Pflichtteil?
Was ist ein Vermächtnis (§ 1939 BGB)?
Was ist der Testierwille?
Letztwillige Verfügung (§ 1937 BGB)
Was ist eine letztwillige Verfügung?
Verschwendung (§ 1375 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB)
Illoyale Vermögensminderungen nach § 1375 Abs. 2 BGB werden dem Endvermögen des Ehegatten, der diese tätigt, zugerechnet. Darunter fällt auch die „Verschwendung“, § 1375 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB. Was versteht man hierunter?
Zivilrechtliche Nebengebiete: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten
Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.
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