Versammlungsrecht: 13 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 13 Definitionen zum Thema Versammlungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Unfriedlichkeit der Versammlung (Art. 8 Abs. 1 GG)

Was ist unter dem Begriff der „Unfriedlichkeit“ einer Versammlung zu verstehen (Art. 8 Abs. 1 GG)?

Definition Zustandsverantwortlichkeit

Was bedeutet der Begriff der Zustandsverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht?

Definition Verhaltensverantwortlichkeit

Was bedeutet der Begriff der Verhaltensverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht?

Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i.e.S.) (Art. 20 Abs. 3 GG)

Wann ist eine staatliche Maßnahme „angemessen“ (= verhältnismäßig i.e.S.)?

Erforderlichkeit (vor Art. 20 Abs. 3 GG)

Wann ist ein Mittel „erforderlich“?

Geeignetheit (Art. 20 Abs. 3 GG)

Wann ist ein Mittel „geeignet“ um einen legitimen Zweck zu erreichen?

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vor Art. 20 Abs. 3 GG)

Was versteht man unter dem „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“?

Entschließungsermessen (§ 40 VwVfG)

Was versteht man unter dem „Entschließungsermessen“ der Verwaltung (§ 40 VwVfG)?

Auswahlermessen (§ 40 VwVfG)

Was versteht man unter dem „Auswahlermessen“ der Verwaltung (§ 40 VwVfG)?

Ermessen (§ 40 VwVfG)

Was versteht man unter dem „Ermessen“ der Verwaltung?

Öffentliche Ordnung

Was versteht man unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Ordnung“?

Öffentliche Sicherheit

Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?

Versammlungsbegriff, eng (Art. 8 Abs. 1 GG)

Der sachliche Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG setzt eine Versammlung voraus. Für die Bestimmung des Vorliegens einer Versammlung ist nach dem BVerfG der enge Versammlungsbegriff maßgeblich. Was besagt dieser?