Zivilrecht
Kaufrecht
Minderung & Schadensersatz
Einfacher SE bei mangelhafter Kaufsache (§ 437 Nr. 3 BGB)
Einfacher SE bei mangelhafter Kaufsache (§ 437 Nr. 3 BGB)
9. Juli 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Studentin S kauft bei Hersteller H einen OLED-Fernseher. H hat fahrlässig Drähte im Fernseher falsch verkabelt, wodurch der Fernseher bei S explodiert und ihre Playstation 5 zerstört, die neben dem Fernseher steht.
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Einordnung des Falls
Einfacher SE bei mangelhafter Kaufsache (§ 437 Nr. 3 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer unter weiteren Voraussetzungen Schadensersatz verlangen (§ 437 Nr. 3 BGB).
Ja!
2. Der Fernseher war bei Gefahrübergang mangelhaft (§ 434 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB).
Genau, so ist das!
3. Für den Ersatz der Playstation 5 ist § 281 BGB die richtige Anspruchsgrundlage, weil für die Kaufsache eine Nachlieferung noch möglich ist.
Nein, das trifft nicht zu!
4. § 280 Abs. 1 BGB setzt ein Schuldverhältnis voraus (§ 280 Abs. 1 BGB).
Ja!
5. Die Pflichtverletzung des H liegt in der Lieferung einer mangelhaften Sache (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB).
Genau, so ist das!
6. H hat seine Pflichtverletzung zu vertreten (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
7. Rechtsfolge des § 280 Abs. 1 BGB ist der Ersatz des entstandenen Schadens.
Ja!
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