Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Der Verwaltungsakt

Polizeilicher Platzverweis mit anschließendem Vollzug

Polizeilicher Platzverweis mit anschließendem Vollzug

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Feuerwerkliebhaber F probiert seine neuen Raketen in der gut besuchten Fußgängerzone aus. Polizistin P erkennt die Gefahr und spricht dem F einen Platzverweis für die Fußgängerzone aus. Als F dem nicht nachkommt, trägt die P den F aus der Fußgängerzone.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Polizeilicher Platzverweis mit anschließendem Vollzug

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Platzverweis und die Anwendung unmittelbaren Zwangs (wegtragen) sind "hoheitliche Maßnahmen" (§ 35 S. 1 VwVfG).

Genau, so ist das!

Eine hoheitliche Maßnahme ist jedes einseitige öffentlich-rechtliche Handeln im Über-/ Unterordnungs-Verhältnis. Keine hoheitliche Maßnahme ist der öffentlich-rechtliche Vertrag oder privatrechtliches Verwaltungshandeln.Der Platzverweis und die Anwendung unmittelbaren Zwangs sind einseitige Maßnahmen auf Grundlage des Polizei-/Ordnungsrechts, die die Polizei im Über-/Unterordnungsverhältnis gegenüber dem Bürger anwendet. Hoheitliche Maßnahmen liegen vor. Ist dies der Fall, ist auch die Voraussetzung „auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts“ erfüllt.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Der Platzverweis und die Anwendung unmittelbaren Zwangs sind Maßnahmen "einer Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG).

Ja, in der Tat!

Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG).Hier hat die Polizei in Person des Polizisten P, mithin eine Behörde, gehandelt.

3. Der Platzverweis enthält eine "Regelung" (§ 35 S. 1 VwVfG).

Ja!

Eine Maßnahme besitzt Regelungscharakter, wenn sie darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, d.h. unmittelbar Rechte und Pflichten des Betroffenen zu begründen, zu ändern, aufzuheben, festzustellen oder zu verneinen. Maßnahmen mit Regelungscharakter sind abzugrenzen von schlichtem Verwaltungshandeln, Auskünften und anderen Maßnahmen, die keine Rechtsfolge setzen.Der Platzverweis begründet unmittelbar die Pflicht des F, sich vorübergehend von der Fußgängerzone fernzuhalten. Somit enthält der Platzverweis eine „Regelung“ (§ 35 S. 1 VwVfG).

4. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs enthält nach hM eine „Regelung“ (§ 35 S. 1 VwVfG).

Nein, das ist nicht der Fall!

Eine Maßnahme besitzt Regelungscharakter, wenn sie darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, d.h. unmittelbar Rechte und Pflichten des Betroffenen zu begründen, zu ändern, aufzuheben, festzustellen oder zu verneinen. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs enthält nach hM keine „Regelung“ (§ 35 S. 1 VwVfG). Sie setzt keine verbindliche Rechtsfolge, sondern verleiht der verbindlichen Rechtsfolge einer vorangehenden "Regelung" tatsächliche Wirkung. Sie hat damit rein tatsächlichen Charakter. Folglich handelt es sich hierbei um schlichtes Verwaltungshandeln.Nach aA enthält unmittelbarer Zwang eine konkludente Duldungsverfügung, also eine Regelung den Zwang zu dulden.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

© Jurafuchs 2024