Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Normalfall Verwendungsersatzanspruch des gutgläubigen Besitzers, notwendige Verwendungen, § 994 BGB
Normalfall Verwendungsersatzanspruch des gutgläubigen Besitzers, notwendige Verwendungen, § 994 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von dem unerkannt geisteskranken V gutgläubig ein Mountainbike. Nach einigen Tagen bricht eine der Speichen, die K reparieren lässt. Kurz darauf fordert der gesetzliche Vertreter des V das Fahrrad heraus.
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Einordnung des Falls
Normalfall Verwendungsersatzanspruch des gutgläubigen Besitzers, notwendige Verwendungen, § 994 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es bestand eine Vindikationslage.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann von V Ersatz der Reparaturkosten verlangen, wenn die Voraussetzungen des Verwendungsersatzanspruchs nach § 994 Abs. 1 BGB vorliegen.
Ja, in der Tat!
3. Die Reparatur der Speiche stellt eine Verwendung dar.
Ja!
4. War die Verwendung auch notwendig?
Genau, so ist das!
5. Da K nicht redlich war, scheidet ein Anspruch auf Verwendungsersatz aus.
Nein, das trifft nicht zu!
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